Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1906. (83)

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S. 
Negierungsblatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Ausgegeben Stuttgart, Montag, den 26. März 1906. 
Inhalt: 
Bekanntmachung des Ministeriums der auswärtigen An 
gelegenheiten, Verkehrsabteilung, betreffend die Bestim- 
mungen über die Befähigung von Eisenbahn-Betriebs= und Polizeibeamten. Vom 15. März 1906. — Ver- 
fügung des Ministeriums des 
nnern, betreffend die Anordnung neuer Abgeordnetenwahlen für die Stadt 
Ellwangen und den Oberamtsbezirk Marbach. Vom 20. März 1906. 
Hekanntmachung des Ministerinms der auswärtigen Angelegenheiten, Verkehrsabteilung, 
betreffend die Bestimmungen über die Befähigung von Eisenbahn-Betriebs- und Polizeibeamten 
Vom 15. März 1906. 
Nach einer Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 8. März 1906 in der Num- 
mer 14 des Reichs-Gesetzblatts von 1906 S. 391 hat der Bundesrat am 1. März 1906 
auf Grund der Artikel 42 und 43 der Reichsverfassung neue, jener Bekanntmachung an- 
gefügte Bestimmungen über die Befähigung von Eisenbahn-Betriebs= und 
Polizeibeamten erlassen, die mit dem 1. Mai 1906 an die Stelle der Bestimmungen 
über die Befähigung von Eisenbahnbetriebsbeamten vom 5. Juli 1892 (veröffentlicht in 
der Nummer 20 des Regierungsblatts von 1892 S. 379, 409) und der dazu ergangenen 
Nachträge treten. 
„Landesaufsichtsbehörde“ im Sinne dieser Bestimmungen ist das Ministerium der 
auswärtigen Angelegenheiten, Verkehrsabteilung. 
Stuttgart, den 15. März 1906. 
Für den Staatsminister: 
Balz.
	        
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