Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1906. (83)

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Beschäftigungs= und Anstellungsverhältnisse sowie Geldbetrag 
Zivildiensteinkommen des Inhabers. 
Mark. 
  
Der Rentenempfänger, ehemaliger 
ist nach einer pensionsfähigen Dienstzeit von Jahren Tagen 
in den Ruhestand versetzt und bezieht v0vvo 
ab eine Pension von I 
Die Pension ist von dem pensionsfähigen Diensteinkommen von 
Mark mit /so*) berechnet. 
In der von ihm zuletzt bekleideten Stelle als 
hätte er ein pensionsfähiges Diensteinkommen 
( Gehalt und Mark pensionsfähiger 
Wohnungsgeldzuschuß) von Mark und somit eine Pension (73/607) 
des Diensteinkommens vvvdn. ............·........ 
erreichen können. 
Ort. Datum. Firma. Unterschrift. 
  
  
*) Ist die Skala nach Landesrecht eine günstigere, so ist die Pension nach dieser zu berechnen.
	        
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