Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1906. (83)

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N Regelung des Bezugs der Versorgungsgebührnisse Geldbetrag 
r. 
nach nebenstehenden Angaben. 
Mark. 
Zu 2 Nach nebenstehenden Angaben hat der Rentenempfänger, ehemaliger 
  
...................................................................................... nebenderim 
Zivildienst erdienten Pension von Mark bis zur Erreichung des 
in der zuletzt bekleideten Stelle als 
erreichbaren Höchstpensionsbetrags von Mark von der zuerkannten 
Rente den Betrag von monatlich 
von 
zu beziehen. 
Der Restbetrag der Rente von monatlich . DAKWCU77TYUUJ373J 
„“ wird dem Zivilpensionsfonds 
erstattet. 
Ort. Datum. Firma. Unterschrift. 
Vorstehende Regelungsverfügung ist mir heute bekannt gemacht worden. 
  
Unterschrift des Empfängers. 
  
 
	        
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