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Beilage 6.
(Musterbeispiel.)
Wablprokokoll der Histrikkswablkommission
für den
1. Abstimmungsdistrikt der Stadt Stuttgart.
Perhandelt Siuttgart, den 5. Dezember 1906.
Behufs der auf heute anberaumten Wahl von sechs Abgeordneten der Stadt Stuttgart ist in
dem Abstimmungedistrikt Nr. 1 usf. — wie in Beilage B bis zur Eröffnung der Umschläge —.
Hierauf wurden die uneröffneten Umschläge von dem Wahlvorsteher in Papier eingeschlagen,
das Paket versiegelt und in Verwahrung genommen. Der Wahlvorsteher verkündigte sodann die
Vertagung der Verhandlung auf den folgenden Tag, vormittags 9 Uhr.
Fortgesetzt am 6. Dezember, vormittags 9 Uhr, in Gegenwart der oben aufgeführten Personen.
Außerdem ist heute von dem Wahlvorsteher gemäß Art. 32 Abs. 1 des Landtagswahlgesetzes
zur Ermittlung des Wahlergebnisses der Assistent des städtischen statistischen Amts N. als Hilfsarbeiter
beigezogen worden.
Derselbe wurde auf seine allgemeine amtliche Verpflichtung hingewiesen.
Assistent N. legte darauf die dem Protokoll angeschlossenen zwei Zählbogen nach dem Muster
Beilage 6 der Vollzugsverfügung zum Landtagswahlgesetz vor, auf welchen die von den einzelnen
Wählervereinigungen als Stimmzettel gedruckt ausgegebenen Namenlisten genau ihrem vollen Inhalt
nach mit den angebrachten Zahlzeichen und Stimmenzuwendungen, sowie außerdem die sämtlichen
auf den öffentlich bekanntgemachten Wahlvorschlägen stehenden Namen, je nach Wahlvorschlägen
gruppiert, vorgetragen worden waren. Die Distriktswahlkommission überzeugte sich von der Voll-
ständigkeit und Nichtigkeit der Zählbogen, insbesondere davon, daß sie nur solche Namen enthalten,
welche auf den bekanntgemachten Wahlvorschlägen stehen.
Nunmehr erfolgte die Eröffnung des die Umschläge enthaltenden Pakets, nachdem die Siegel
von der Kommission unverletzt erfunden worden waren. Die Umschläge wurden nochmals gezählt,
wobei sich dasselbe Resultat wie gestern ergab.
Sodann öffnete einer der Beisitzer jeden Umschlag einzeln, nahm den Stimmzettel heraus und
übergab ihn dem Wahlvorsteher, der ihn laut vorlas und dabei feststellte, ob ein unabgeänderter,