Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1906. (83)

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Nachdem die Gesamtzahl der jedem Bewerber zugefallenen Stimmen berechnet und vom Wahl- 
vorsteher verkündet worden war, versiegelte derselbe alle abgegebenen Stimmzettel, welche nicht dem 
Protokoll beigeheftet sind, und nahm dieselben in Verwahrung. 
Die bei der Wahl benützten Umschläge, soweit sie nicht bereits dem Protokoll beigefügt sind, 
wurden vernichtet. Die nicht zur Verwendung gelangten Umschläge (100 Stück) fsind wieder 
angeschlossen. 
Zu keiner Zeit der Wahlhandlung waren weniger als drei Mitglieder der Distriktswahlkom- 
mission gegenwärtig oder der Wahlvorsteher und der Protokollführer gleichzeitig abwesend. 
Gegenwärtige Verhandlung ist vorgelesen, von dem Wahlvorsteher, den Beisitzern und dem 
Protokollführer überall genehmigt und, wie folgt, vollzogen: 
der Wahlvorsteher: die Beisitzer: der Protokollführer: 
A. B. C. D. H. 
E. F. G.
	        
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