Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1906. (83)

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da aber nach den öffentlich bekanntgemachten Wahlvorschlägen die Wahlvorschläge I, II und IV mit- 
einander zu einer Gruppe verbunden sind, so sind sie nach Art. 28 Abs. 7 und Art. 34 Abs. 5 des 
Landtagswahlgesetzes bei dieser Verteilung als Ein Wahlvorschlag zu betrachten. Es ergibt sich 
daher nach Art. 34 Abs. 2 des Landtagswahlgesetzes, indem die Gesamtstimmenzahlen der Verbin- 
dungsgruppe I1, II und IV, des Wahlvorschlags III und des Wahlvorschlags V der Reihe nach durch 
eins, zwei und drei geteilt und die sich ergebenden 6 Höchstzahlen ausgesondert werden, folgende 
Verteilung: 
  
  
  
  
  
  
  
  
geteilt Gruppe Wahlvorschlag III Wahlvorschlag V. 
durch I. II und IV Soziald. Partei Zentrum 
1. 2. 
1 89 000 88 000 9000 
9 — 
2 4 500 4 000 
1äÜm2m3 « 5. 6. 
3 29 666 29 333 
— —Ú — — 
4 
I 
  
  
  
VondensechösichetgebendenHöchstzahlen89000,88000,44500,44000,29666und 
29 333 entfallen drei auf die Verbindungsgruppe der Vorschläge 1, II und IV, die anderen drei auf 
den Wahlvorschlag III, Sozialdemokratische Partei. Es erhält also dieser drei Abgeordnetensitze und 
die Gruppe I, II und IV zusammen auch drei (Art. 34 Abs. 3 des Landtagswahlgesetzes). 
IV. Unterausteilung. Bei der weiteren Verteilung der auf die drei verbundenen Wahl- 
vorschläge I, II und IV entfallenden drei Sitze ergibt sich folgende in der gleichen Weise vorgenom- 
mene Verteilungsrechnung. (Art. 34 Abs. 5 des Landtagswahlgesetzes.) 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
eteilt durch Wahlvorschlag 1 Wahlvorschlag II Wahlvorschlag IV 
ß Deutsche Partei Konserv. Partei Volkspartei 
J 
1 51.000 17 000 21000 
2 — ———. 
2 25 500 I 
— — — — — —— — — ——— —„Ô — — 
  
3 17 000 
 
	        
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