Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1906. (83)

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Von den drei sich ergebenden Höchstzahlen 51 000, 25 500, 21.000 entfallen zwei auf den 
Wahlvorschlag 1. Deutsche Partei, einer auf den Wahlvorschlag IV, Volkspartei. Es erhält also 
der Wahlvorschlag 1 zwei Sitze und der Wahlvorschlag IV den dritten Sitz. 
V. Feststellung der Gewählten. 
A. Auf den Wahlvorschlag 1 (Deutsche Partei) entfallen zwei Sitze. 
Von den auf diesem Wahlvorschlag enthaltenen Namen haben nach den Feststellungen auf dem 
6. Hilfsbogen Stimmen erhalten: 
  
Stimmen: 
Mayer, Karl, Kaufmann in Stuttgart 25250 
Abt, Friedrich, „ „ „ .. . . 16850 
Braun, Heinrich, Privatier „ „ 64450 
Ade, Christoph, Fabrikant „ „ .... 200 
Ackerle, Joh., Weingärtner „ „ .... 150 
Aldinger, Wilh., Gutspächter „ „ .... 100 
51 000 
Es sind also nach Art. 35 Abs. 1 des Landtagswahlgesetzes gewählt die Herren Mayer und 
Abt, gegen deren Wählbarkeit kein Bedenken besteht. 
B. Auf den Wahlvorschlag II (Konservative Partei) ist kein Sitz entfallen. 
C. Auf den Wahlvorschlag III entfallen drei Sitze. Von den auf diesem Vorschlag enthaltenen 
Bewerbern haben Stimmen erhalten: 
Stimmen: 
Riehl, Karl, Redakteur in Stuttgart. 29050 
Diez, Wilhelm, Kaufmann „ „ 29000 
Korn, Hugo, Schriftsetzer „ „ 28950 
Dreher, Jakob, Schreiner „ „ .. 400 
Dürr, Otto, Mechaniker „ „ .... 350 
Durst, Joseph, Eisengießer „ „ 560 
88 000 
Es sind also gewählt die Herren Riehl, Diez und Korn. Gegen die Wählbarkeit der Herren 
Riehl und Korn bestehen keine Bedenken. Dagegen ist nach einer vorliegenden Bescheinigung des 
K. Amtsgerichks Stuttgart Stadt vom 1. Dezember 1906 an diesem Tage das Konkursverfahren 
über das Vermögen des Kaufmanns Wilhelm Diez eröffnet worden. Derselbe ist daher nach 8 136 
Abs. 4 verglichen mit § 142 Abs. 2 Ziff. 2 der Verfassungsurkunde von dem Eintritt in die Stände- 
versammlung ausgeschlossen. Gemäß Art. 35 Abs. 2 und Art. 38 des Landtagswahlgesetzes gilt er
	        
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