Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1906. (83)

  
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für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart, Montag, den 29. Oktober 1906. 
  
  
Inhalt: 
Bekanntmachung des Justizministeriums, betreffend den Abonnementspreis für das Regierungsblatt und für das 
Reichsgesetzblatt auf das Kalenderjahr 1907. Vom 19. Oktober 1906. — Verfügung des Ministertums der 
auswärtigen Angelegenheiten, Verkehrsabteilung, betreffend einige Anderungen der Württembergischen Post- 
ordnung vom 21. Mai 1900. Vom 20. Oktober 1906. — Verfügung des Ministeriums des Innern, betreffend 
den Geschäftsbetrieb der Trödler und der Kleinhändler mit Garnabfällen oder Dräumen von Seide, Wolle, 
Baumwolle oder Leinen. Vom 22. Oktober 1906. 
  
Bekanntmachung des Justizministerinms, 
betreffend den Abonnementspreis für das Regierungsblatt und für das Reichsgesetzblatt 
auf das Kalenderjahr 1907. Vom 19. Oktober 1906. 
Der Abonnementspreis für den Jahrgang 1907 des Regierungsblattes ist auf 
4 ¾ und derjenige des Reichsgesetzblattes auf 1 J44 20 J für das Exemplar 
festgesetzt worden. 
Die Abonnementsgebühren für die durch die Post zu versendenden Exemplare dieser 
Blätter sind, wie bisher, von den Abonnenten an die betreffenden Poststellen zu bezahlen 
und von diesen gleichzeitig mit den Bestellungen spätesten s bis zum 31. Dezember d. J. 
an die Justizministerialkasse einzusenden. 
Die in Stuttgart wohnenden Abonnenten können nach ihrer Wahl entweder bei 
einer der hiesigen Postanstalten oder bei der Expedition des Regierungsblattes, Graben- 
straße Nr. 3, oder bei der Justizministerialkasse, Karlsstraße Nr. 1, vorausbezahlen. 
Stuttgart, den 19. Oktober 1906. 
Breitling. 
 
	        
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