Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1906. (83)

684 
Der Pfändungsbeschluß ist zuzustellen: 
  
Lau- 
fende 
Nr. 
2. 
Wem?2 
3. 
Bei Pfändung 
4. 
Bemerkungen. 
  
(.) 
II. 
  
Den Militär-Intendanturen der betreffenden 
Armeekorps. 
Der Intendantur der militärischen Institute. 
  
13 der Beamten des Militärbauwesens 
(mit Ausnahme jener des Kriegs- 
ministeriums und der Intendantur 
der militärischen Institute), 
14 der Korpsstabs= und Stabsapotheker, 
15E der Beamten der Garnisonlazarette, 
16| der Offiziere des Traindepots (mit 
Ausnahme des Traindepotoffiziers 
bei der Artillerie= und Traindepot- 
direktion), 
17des Vorstandes der Arbeiterabteilung; 
1/| der Militär-Intendanturbeamten bei 
dieser Intendantur und der ihr unter- 
stellten Beamten des Militärbau- 
wesens (mit Ausnahme des Ober- 
Intendanturrats), 
2 der Offiziere — soweit sie nicht Gene- 
rale sind — und des Arztes der 
Leibgarde der Hartschiere, 
3des Kommandeurs der Eauitations- 
anstalt, 
4 vr Artillerieoffiziere vom Platz sowie 
der Zeug= und Feuerwerksoffiziere 
(mit Ausnahme jener bei der In- 
spektion der technischen Institute 
und der Artillerie= und Traindepot= 
direktion), 
5 des Kommandeurs der Unteroffizier- 
schule, 
6 des Kommandeurs der Militärschieß- 
schule, 
des technischen Vorstandes der Militär- 
lehrschmiede, 
8 der Offiziere und des Rendanten der 
militärischen Strafanstalten, 
9der Offiziere, Beamten und Bedienste- 
ten der technischen Institute (Artil- 
leriewerkstätten, Ges chüßgießeret und 
Geschoßfabrik, Hauptlaboratorium, 
Pulverfabrik, Gewehrfabrik) und 
der Oberfeuerwerkerschule, 
des Festungsbaupersonals bei den 
Festungsbaukassen Ingolstadt und 
Germersheim; 
  
7 
  
Zu 13. Wegen der Aus- 
nahme siehe A. II,1 
und VI. 
Zu 1. Wegen der Aus- 
nahme siehe A. VI. 
Zu 2. Wegen der Aus- 
nahme siehe A. VI. 
Zu 4. Wegen der Aus- 
nahme siehe A. VI.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.