Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1906. (83)

727 
W 37. 
Regierungsblatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
  
  
  
Ausgegeben Stuttgart, Dienstag, den 27. November 1906. 
  
  
Inhalt: 
Bekanntmachung der Ministerien der auswärtigen Anzelegendeiten, Verkehrsabteilung, des Kirchen= und Schul- 
wesens und der Finanzen, betreffend Titel- und Rangänderungen. Vom 21. November 1906. 
Bekauntmachung der Ministerien der aunswärtigen Angelegenheiten, Verkehrsabteilung, 
des Kirchen- und Schulwesens und der Finanzen, 
betreffend Titel- und Rangänderungen. Vom 21. November 1906. 
Zufolge Allerhöchster Entschließung Seiner Königlichen Majestät vom 
26. Oktober 1906 ergeben sich für Beamte und öffentliche Diener in den Departements 
der auswärtigen Angelegenheiten, Verkehrsabteilung, des Kirchen= und Schulwesens und 
der Finanzen nachstehende Anderungen der bisherigen Titel-- und Rangverhältnisse: 
1) Von Beamten der V. Rangstufe erhalten 
im Departement des Kirchen= und Schulwesens 
der Kanzler der Landesuniversität den Rang der IV. Stufe, 
die Rektoren der Landesuniversität und der Technischen Hochschule den Rang 
der IV. Stufe, doch ohne Begründung des Personaladels. 
2) Von Beamten der VI. Rangstufe erhalten 
im Departement des Kirchen= und Schulwesens 
die Domkapitulare, sowie die ordentlichen Professoren der Landesuniversität 
und der Technischen Hochschule jeweils als Auszeichnung (durch besondere Ver- 
leihung an einzelne Beamte der betreffenden Kategorie) den Rang der V. Stufe.
	        
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