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Personen, welche bei den vorangegangenen allgemeinen Wahlen der Oberamtsbezirke
und Städte für zum Abgeordneten eines Oberamtsbezirks oder einer Stadt gewählt von
der Oberamtswahlkommission erklärt worden sind, sind nicht wählbar, auch wenn sie die
Wahl nicht angenommen haben sollten.
III. Zu Mitgliedern der gemeinsamen Landeswahlkommission mit dem Sitze in
Stuttgart, sowie zu deren Stellvertretern werden die nachstehenden Personen auf die
Dauer der Wahlperiode beziehungsweise für den Fall ihres vorherigen Ausscheidens aus
dem von ihnen bekleideten Staats= oder Gemeindeamt auf die Dauer dieses Amts
berufen:
1) Regierungsdirektor von Scheurlen im Ministerium des Innern, Vorsitzender;
Stellvertreter: Regierungsdirektor von Hilbert, Vorsitzender des Vorstands der
Versicherungsanstalt Württemberg;
2) Ministerialrat Schmidt im Ministerium des Innern; Stellvertreter: Ministerial-
rat Dr. Köhler im Ministerium des Innern;
3) Regierungsrat Friedel im Ministerium des Innern; Stellvertreter: Ministerial-
rat Sting im Ministerium des Innern;
4) Kaufmann J. Fischer, Gemeinderat in Stuttgart; Stellvertreter: Rechtsanwalt
Köstlin, Bürgerausschußobmann in Heilbronn;
5) Fabrikant Robert Wandel, Gemeinderat in Reutlingen; Stellvertreter: Kauf-
mann Louis Baur, Gemeinderat in Tübingen;
6) Privatier Viktor Rodi, Gemeinderat in Gmünd; Stellvertreter: Kupferschmied
Julius Wagner, Gemeinderat in Heidenheim;
7) Richard Allgöwer, Gemeinderat in Ulm; Stellvertreter: Fabrikant Karl
Bühler, Gemeinderat in Göppingen.
Hiezu treten noch mit Beschränkung auf die Ermittelung des Wahlergebnisses
als weitere Mitglieder:
8) Regierungsrat Fezer bei der Ministerialabteilung für den Straßen= und Wasser-
bau; Stellvertreter: Regierungsrat Pfleiderer im Ministerium des Innern;
9) Regierungsrat Baier bei der Zentralstelle für die Landwirtschaft; Stellvertreter:
Regierungsrat Kälber bei der Zentralstelle für Gewerbe und Handel;