Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1906. (83)

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Auf Ihren Bericht vom 20. Oktober ds. Is. will Ich die anliegenden Anderungen der Wehr- 
ordnung genehmigen. 
Neues Palais, den 7. November 1906. 
Wilhelm. 
Graf v. Posadowssky. 
An den Reichskanzler (Reichsamt des Innern). 
IAnderungen der Beutschen Wehrordnung.) 
Die Wehrordnung wird geändert wie folgt: 
82. 
In Ziffer 3b ist das Wort „Beauftragter“ durch „Kommissar“ zu ersetzen. 
In Ziffer 31 ist für „Abteilung A“ zu setzen: „Abteilung B“. 
In Ziffer 7 Abs. 1 ist hinter „Stuttgart“ einzufügen: „in Baden zu Karlsruhe,“. 
In derselben Ziffer wird folgender 2. Absatz eingefügt: 
„Eine gleiche Kommission besteht in Tsingtau im Schutzgebiete Kiautschou für die 
in Ostasien wohnhaften Deutschen.“ 
Die Ziffer 8 erhält folgenden Zusatz: 
„Die Prüfungskommission für Einjährig-Freiwillige in Tsingtau steht unter der Aussicht 
des Gouverneurs des Schutzgebiets Kiautschou. Im Falle der erforderlichen Mitwirkung 
der Ersatzbehörde III. Instanz und der Ministerialinstanz regelt sich die Frage der Zu- 
ständigkeit nach dem Melde= und Gestellungsorte des Bewerbers (§ 25, 2—4; § 26, 2).“ 
§ 15. 
Im ersten Absatze der Ziffer 4 ist für „Befähigung“ zu setzen: „bestandene Prüsung“. 
8 23. 
Ziffer 3 a erhält folgenden Wortlaut: 
„a) Seeleute, die sich haben anmustern lassen und auf deutschen oder außerdeutschen Fahr- 
zeugen mindestens 12 Wochen gefahren sind: 
1. Matrosen, Leichtmatrosen, Jungen, Lampenputzer, Pantryleute, Aufwäscher, 
Schlachter, Barbiere, Friseure usw. 
*) Zentralblatt für 1901 Beilage zu Nr. 32, für 1904 S. 85, für 1905 S. 119. (Württ. Reg. Bl. von 
1901 S. 275, von 1904 S. 66 und von 1905 S. 83). 
  
–.“"
	        
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