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2. Maschinistenassistenten, Heizer, Feuerleute, Kohlenzieher, Trimmer, Elektromechaniker,
Schlosser, Klempner, Zimmerleute, Segelmacher, Segel- und Tauflicker, Konditoren,
Baͤcker, Zahlmeisterassistenten.“
In Ziffer 4 ist für „nach dem 17. Lebensjahre“ zu setzen: „nach vollendetem 14. Lebensjahre“.
g 33.
In Ziffer 9 Abs. 2 ist für „vierten Militärpflichtjahrs“ zu setzen: „dritten Militärpflichtjahrs“.
§ 46.
Ziffer 7 a erhält folgenden Zusatz:
„in diesem Auszuge sind unter einem besonderen Abschnitt auch diejenigen im Auslande
Geborenen männlichen Geschlechts aufzunehmen, über welche dem Standesbeamten Standes-
beurkundungen zugegangen sind;“.
8 68.
Im ersten Absatze der Ziffer 4 ist das Wort „namentliche“ zu streichen und dafür zu setzen:
„summarische“.
Am Schlusse des Absatzes ist vor „ein“ einzufügen: „nach Muster 10 (siehe Ziffer 5)“.
§ 66.
In Ziffer 3c ist die Klammer hinter „Marineteil“ wie folgt zu fassen:
„(Matrosendivisionen: § 23, 2 à, b, c und Za1 und b; Werftdioisionen: § 23, 2c, d
und 38 a 2)“.
§ 72.
Der erste Absatz der Ziffer 1 a erhält folgende Fassung:
„a) Die Beorderung der Militärpflichtigen der Ersatzktommission nach dem Aushebungsort er-
folgt durch den Zivilvorsitzenden der Ersatzkommission unmittelbar oder durch Vermittlung
der Gemeindevorsteher usw.“
§ 73.
Ziffer 4 b erhält folgenden Wortlaut:
„b) Die Ersatzreservepässe und Marine-Ersatzreservepässe werden vom Bezirkskommando unter-
stempelt und im Aushebungstermine soweit tunlich ausgehändigt. Dabei sind die Ersatz-
reservisten und Marine-Ersatzreservisten durch den Bezirkskommandeur eingehend über die
ihnen nach § 111, 1 Abs. 3 obliegenden Pflichten der militärischen Unterordnung unter
Erläuterung des Begriffs „Vorgesetzter (§ 111, 1 Abs. 4) sowie über ihre demnächstigen
Melde= usw. Pflichten, die zuständige Kontrollstelle usw. zu belehren.“