Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1906. (83)

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Die Oberämter werden angewiesen, in Gemäßheit der bestehenden Vorschriften für 
den rechtzeitigen Abschluß der Katasterrevisionsgeschäfte und der Umlage in den einzelnen 
Gemeinden, sowie für den rechtzeitigen Einzug und die Ablieferung der Beiträge zu sorgen 
und die zu fertigenden Umlageurkunden spätestens auf den 1. April 1907 an den Ver— 
waltungsrat einzusenden. 
Stuttgart, den 22. Dezember 1906. 
Pischek. 
Gedruckt in der BMchdruckerei Chr. Scheufele in Stuttgart.
	        
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