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Gemeinden. Entschädigung für die in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit zu stellenden
Kanzleiräume. 754.
Gemeindeordnung vom 28. Juli 1906. 323.
I. Allgemeine Bestimmungen. 323.
II. Vertretung und Verwaltung der Gemeinden. 328.
A. Kleinere Städte und Landgemeinden. 328. — Gemeinderat. 328. — Bürger-
ausschuß. 344. — Ortsvorsteher. 349. — Sonstige Beamte und Unter-
beamte. 354.
B. Große und mittlere Städte. 356.
III. Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Gemeindekollegien, der Beamten und Unter-
beamten der Gemeinden. 368.
IV. Verwaltung des Gemeindevermögens. 377. — Allgemeines. 377. — Grund-
stocksvermögen. 378. — Führung des Gemeindehaushalts. 379. — Einnahme-
überschüsse. 384. — Gemeinderechnungswesen. 385. — Hilfsbeamte für das
Gemeinderechnungswesen. 387.
V. Verwaltung des örtlichen Stiftungsvermögens. 391.
VI. Verwaltung der Ortspolizei. 396.
VII. Zusammengesetzte Gemeinden. 399.
VIII. Gemeindeverbände. 408.
IX. Aufsicht des Staats über die Gemeindeverwaltung. 410.
X. Handhabung der Disziplin gegen Mitglieder der Gemeindekollegien, Beamte und
Unterbeamte der Gemeinden. 418.
XI. Ubergangs= und Schlußbestimmungen. 434.
Gerichte (Kaufmannsgerichte). 37.
Gerichtskosten in Angelegenheiten einer Bahneinheit. 90.
in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, sowie im Zwangsversteigerungs-
und Zwangsverwaltungsverfahren. 755.
Gerichtskostenordnung. V55.
Allgemeine Bestimmungen. 755. — Erundbuchsachen. 764. — Vormundschafts-
sachen. 771. — Annahme an Kindesstatt. Ehelichkeitserklärung. Eheschließung. Per-
sonenstand. 774. — Nachlaß= und Teilungssachen. 775. — Handelssachen. 784. —
Vereinssachen. Güterrechtssachen. Schiffsregister. 787. — Gerichtliche Urkunden. 789.
Sonstige Angelegenheiten. 798. — Gemeinschaftliche Bestimmungen zu den Abschnitten
zwei bis neun. 800. — Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Gegenständen
des unbeweglichen Vermögens, andere Arten des gerichtlichen Verteilungsverfahrens,
Zwangsliquidation einer Bahneinheit. 803. — Schlußbestimmungen. 807.
Geschäftsbetrieb der Trödler und der Kleinhändler mit Garnabfällen 2c. 660.
Gesundheitspflege s. Medizinalwesen, Veterinärwesen, Schutzvorschriften.
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