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Stückgut- und Wagenladungsverkehr erforderlichen Einrichtungen versehen wird.
Der Ortsgüterbahnhof wird mit dem Güterbahnhof Untertürkheim durch be—
sondere Gleise in Verbindung gesetzt. Die Gleisanlagen der Wagenwerkstätte
Cannstatt werden unter Verwendung des Geländes zwischen der Werkstätte und
der verlegten Hauptbahn erweitert.
2) Der viergleisige Ausbau der Strecke Cannstatt— Untertürkheim.
Die bisher zweigleisige Bahnstrecke zwischen Cannstatt und Untertürkheim wird
viergleisig ausgebaut. Vom Ende des Bahnhofs Cannstatt wird die Linie auf
die Südseite der Eisenbahnwagenwerkstätte verlegt; sie führt dem Güterbahnhof
Untertürkheim entlang nach dem Personenbahnhof Untertürkheim. Die Bahn
überschreitet hiebei die vom Ortsgüterbahnhof Cannstatt nach dem Güterbahnhof
Untertürkheim führenden Verbindungsgleise sowie die vom Güterbahnhof Untertürkheim
nach Wangen abzweigenden Gleise. Der Nachbarschaftsweg Nr. 4
wird verlegt und schienenfrei über die nach dem Güterbahnhof Untertürkheim
führenden Verbindungsgleise hinweg und unter der Hauptbahn durchgeführt.
In dem Verfahren zum Zweck der Zwangsenteignung wird die Staatseisenbahnverwaltung
durch die Bauabteilung der Generaldirektion der Staatseisenbahnen
vertreten.
Als Enteignungsbehörde wird die Generaldirektion der Staatseisenbahnen bestellt.
Unser Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten ist mit der Vollziehung dieser
Verordnung beauftragt.
Gegeben Stuttgart, den 30. April 1908.
Wilhelm.
Weizsäcker. Pischek. Fleischhauer. Schmidlin. Geßler.