Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1909. (86)

217 
16. für die Erweiterung des Bahnhofs Balingen als zweite Rate 
17. für die Durchführung der Bahnsteigsperre als vierte und letzte Rate 
18. für die Beseitigung schienengleicher Wegübergänge als vierte Rate 
19. für Maßnahmen zur Erhöhung der Betriebficherheit als vierte Rate 
20. zu Vorarbeiten für die Einführung des elektrischen Betriebs auf 
einzelnen Staatsbahnstrecken .. 
Art. 8. 
250 000 4. 
175000 4, 
250 000 4, 
300 000 4 
60 000 -1. 
Für die Erbauung von Wohngebäuden werden 620 000 /¾ bestimmt und zwar: 
1. für weitere Familienwohngebäude für Unterbeamte der Verkehrsanstalten auf der 
Prag in Stuttgart als zehnte Rate .. . 
2. für Wohngebäude für Eisenbahnbeamte und Unterbeamte 
a) in Ulm als vierte Rate .. 
b) auf anderen Stationen als weitere Rate 
Art. 9. 
130 000 4, 
90 000 , 
400 000 -. 
Als Fonds zu Grunderwerbungen der Eisenbahnverwaltung für Rechnung noch 
nicht verabschiedeter Bauten (Art. 7 des Gesetzes vom 27. Mai 1899, Reg. Bl. S. 329, 
und Art. 7 des Gesetzes vom 23. Juli 1901, Reg. Bl. S. 209) wird ein weiterer Betrag 
von 1000 000 bestimmt. 
Art. 10. 
Für die Vermehrung der Fahrzeuge der Staatseisenbahnen werden 7 350 000 4 
bestimmt. 
Art. 11. 
Für Zwecke der Post= und Telegraphenverwaltung werden 602000 bestimmt 
und zwar: 
1. für die Herstellung eines Postgebäudes beim Bahnhof Gmünd als zweite und 
letzte Rate. .. 
2. für die Erweiterung des Postgebäudes in Freudenstadt . 
3. für die Herstellung eines Postgebäudes in Gaildorf 
4. „ „ „ „ „ „ Giengen an der Brenz 
5. „½% l 5 5 Laupheim O4 
112 000 /, 
56 000 4, 
65 000 .A, 
66 000 .A, 
55 000 4.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.