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Die in Stuttgart wohnenden Abonnenten können nach ihrer Wahl entweder bei
einer der hiesigen Postanstalten oder bei der Expedition des Regierungsblattes, Graben-
straße Nr. 3, oder bei der Justizministerialkasse, Karlsstraße Nr. 1, vorausbezahlen.
Stuttgart, den 11. Oktober 1909.
Für den Staatsminister:
Zindel.
Hekanntmachung des Ministeriums der answärtigen Augelegenheiten, Verkehrsabteilung,
betreffend die Abertragung der Konzession für die Trossinger Lahn anu die Gemeinde Trossiugen.
Vom 15. Oktober 1909.
Mit Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs vom 6. Ok-
kober 1909 ist die der Aktiengesellschaft Elektrizitätswerk und Verbindungsbahn Trosfingen
am 11. Januar 1898 erteilte Konzession zum Bau und Betrieb einer elektrischen Eisen-
bahn zwischen der Eisenbahnstation Trossingen und dem Pfarrdorf Trossingen auf die
Gemeinde Trosfingen übertragen worden. Die Konzessionsurkunde vom 11. Januar 1898
(Reg. Bl. S. 5) hat hiebei folgende Anderungen erfahren:
1) Die überschrift hat zu lauten:
„Genehmigungsurkunde für die Trossinger Bahn“.
2) Im Eingang ist hinter dem ersten Satz folgender Satz beizufügen:
„Die der Aktiengesellschaft Elektrizitätswerk und Verbindungsbahn Trosfingen
erteilte Konzession ist auf die Gemeinde Trossingen mit der Wirkung übertragen
worden, daß alle durch die Genehmigungsurkunde festgesetzten Rechte und Pflichten
des bisherigen Unternehmers auf die Gemeinde Trossingen übergegangen find.“
3) Die §§ 2 und 4 werden gestrichen.
4) Der § 3 erhält folgende Fassung:
„Für die gesamte Leitung der Bau= und Betriebsverwaltung ist ein Vor-
stand mit dem Sitz in Trossingen zu bestellen, der für die Geschäftsführung,
soweit fie der staatlichen Beauffichtigung unterliegt, der Aufsichtsbehörde verant-
wortlich ist.