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Hekanntmachung der l. Zivilkammer des Laudgerichts Ulm,
betreffend einen von den Grafen Kourad, Friedrich und Marimilian von Degeufeld-Schouburg
abgeschlossenen Familienvertrag. Vom 7. Oktober 1909.
Die Grafen Konrad von Degenfeld-Schonburg in Stuttgart, Friedrich
von Degenfeld-Schonburg in Reichenbach in Schlesien und Max von Degen-
feld-Schonburg in Stuttgart, Teilhaber an dem bezüglich des Gräflich von Degen-
feld-Schonburg'schen Familienfideikommisses bestehenden Kondominat, haben unter
dem *v* Juli 1908 einen Vertrag miteinander abgeschlossen, wonach sich die Anteile der
Vertragschließenden an dem jetzt vorhandenen sowie an dem durch Kauf oder Erbschaft
etwa noch hinzukommenden gemeinschaftlichen Gräflich von Degenfeld-Schonburg'schen
Fideikommißbesitz fortan innerhalb der ehelichen männlichen agnatischen Nachkommenschaft
der dermaligen Inhaber je nach dem Erstgeburtsrecht vererben sollen.
Der Vertrag, welcher weiterhin vom gemeinen Recht nicht wesentlich abweichende
Bestimmungen über die Vererbung unter den Fideikommißbesitzern für den Fall des
Erlöschens des Mannsstamms in einer oder der andern oder in allen von den Vertrag-
schließenden begründeten Linien trifft und welchem nach dem Willen der Vertrag-
schließenden die Bedeutung eines Hausgesetzes zukommen soll, hat die Zustimmung sämt-
licher Agnaten der Württembergischen Linie des Gräflich von Degenfeld-Schonburg'schen
Hauses erlangt und ist von der Zivilkammer unter Vorbehalt der Rechte Dritter unter
dem 22. September ds. Is. gerichtlich bestätigt worden.
Dies wird hiemit öffentlich bekannt gemacht.
Ulm, den 7. Oktober 1909.
Pfizer.
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Gedruckt in der Buchdruckerei Chr. Scheufele in Stuttgart.