Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1909. (86)

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Württemberg gelegenen gräflich Schaesberg'schen Besitzungen allergnädigst zu erteilen 
geruht haben, so wird nunmehr dasselbe mittels des nachstehenden Auszugs zur allge- 
meinen Kenntnis und Nachachtung gebracht. 
Stuttgart, den 30. Oktober 1909. 
Schmidlin. Pischek. 
Anlage. 
  
Auszug 
aus dem am 8. September 1909 errichteten Hausgesetz für das 
gräfliche Haus Schaesberg. 
Erster Teil. 
(Enthält Vorschriften über die Voraussetzungen der Mitgliedschaft des Hauses, den 
Verlust der Zugehörigkeit zum Hause, das Familienhaupt und seinen Stellvertreter, den 
Gesamtfamilienrat, ferner einzelne Bestimmungen über eheliches Güterrecht, elterliche Ge- 
walt der Mutter, Vormundschaft, das Erbrecht unter Ehegatten und den Pflichtteil.) 
Zweiter Teil. 
Das Stammgut. 
1. Mbschnikt. 
Befstandteile des Stammgutes. 
952. 
Die in Württemberg gelegenen gräflich Schaesbergischen Besitzungen bilden ein 
Stammgut. 
Bestandteile desselben sind: 
1) das Schloß Tannheim nebst den dazu gehörigen in dem Grundbuche des König- 
lichen Amtsgerichtes Leutkirch eingetragenen, in der Anlage A aufgeführten Grund-
	        
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