Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1909. (86)

422 
  
  
Signal- 
Nr 
Name und Bedeutung 
des Signals 
Art und Weise 
der Signalisierung 
  
Beantwortung 
des Signals 
  
O 
□— 
Erkennungssignal 
der Motorschiffe mit beigesetztem 
Segel, der Segelschiffe, Güter- 
schleppschiffe und Trajektkähne in 
selbständiger Fahrt in Hörweite der 
Nebelsignale von Dampfsschiffen, 
auch der Segeljachten und der 
Fischerboote in gleichem Fall 
(§ 12, Ziff. 1c). 
OOOOOoooon 
Kurze Töne mit der Dampfpfeife, 
Luftpfeife, Sirene oder mit dem 
Nebelhorn in rascher Aufeinander- 
folge. 
  
Erkennungssignal 
geschleppter Schiffe, solange sie in 
Hörweite der Nebelsignale anderer 
Schiffe sind, sowie bei der An- 
näherung an den anzulaufenden 
Hafen (§ 12, Ziff. 1d). 
  
Ein langer Ton mit der Dampf- 
pfeife, Luftpfeife, Sirene oder mit 
dem Nebelhorn mindestens ein- 
mal in der Minute. 
Ist von den Dampfschiffen 
und den Motorschiffen ohne 
beigesetztes Segel mit ihrem 
Erkennungssignal zu beant- 
worten. 
  
  
Rebelsignal 
der Häfen und Dampfsschifflande- 
stellen für fahrplanmäßig ver- 
kehrende oder vorher angemeldete 
Schiffe. 
  
  
Gafeneinfahrtsignal! 
ist von den Dampfschiffen zu geben, 
sobald das Nebelhorn oder das 
Glockenschlagwerk eines anzulaufen- 
den Hafens vernommen wird, und 
zwar so lange, bis die Nebelglocke 
am Hafenkopf gehört wird. 
(§ 12, Ziff. 1f). 
  
  
Hafeneinfahrtsignal II 
ist von den Dampfschiffen zu geben, 
sobald die Nebelglocke am Hafen- 
kopf eines anzulaufenden Hafens 
vernommen wird, und zwar so 
lange, bis das Glockensignal zur 
Einfahrt vom Dampfschiff aus ge- 
geben wird (§ 12, Ziff. 1f). 
  
  
Ein langer Ton mit dem Nebel- 
horn dreimal in der Minute oder 
Inbetriebnahme eines Glocken- 
schlagwerks. Anhaltendes Läuten 
mit der Nebelglocke am Hafenkopf 
mit entsprechenden Zwischenpausen. 
Diese Signalisierung hat sofort beim 
Wahrnehmen von Nebelsignalen 
der Schiffe zu beginnen und ist bis 
zur Einfahrt derselben fortzusetzen. 
  
Zwei lange Pfiffe. 
  
Drei lange Pfiffe. 
  
  
Wird von den Dampfschiffen 
mit dem Hafeneinfahrt- 
signal 1 beantwortet, sobald 
das Nebelhorn oder Glocken- 
schlagwerk, und mit dem 
Hafeneinfahrtsignal II, so- 
bald die Nebelglocke am 
Hafenkopf gehört wird 
& 12, Ziff. 11). 
  
 
	        
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