Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1909. (86)

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Bei der Abgabe von Signalschüssen mit der Kanone sind Patronen zu verwenden. 
Dabei ist die Kanone stets so zu stellen, daß sich der Schall direkt, ohne auf Hindernisse 
zu stoßen, gegen den Ort, der alarmiert oder verständigt werden soll, fortpflanzen kann. 
Als Notsignal sind mindestens dreimal 3 Kanonenschüsse abzugeben. Die Pause 
zwischen je 2 Schüfsen soll 1 Minute, zwischen jeder Gruppe von 3 Schüssen 2 Minuten 
betragen. 
mDie Dampfschiffe müssen auch eine laut tönende metallene Glocke führen, welche frei auf- 
gehängt sein muß. 
Die Glocken der Häfen und Anlandestellen müssen gegen den See zu frei aufgehängt 
werden, mindestens 4 m über dem mittleren Wasserstand angebracht und auf mindestens 
500 m hörbar sein. 
Plaubeilage. 
  
  
 
	        
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