Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1909. (86)

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Eisenbahnen (Forts.) Ermächtigung zur Zwangsenteignung: 
Linie Balingen—Schömberg. 65. 
Beseitigung zweier schienengleicher Wegübergänge über die Hauptbahn 
auf Markung Reichenbach a. d. Fils. 69. 
Bahnübergang auf der Station Enzberg. 74. 
Güterbahnhof in Tübingen. 344. 
Eisenindustrie. Betrieb der Anlagen der Großeisenindustrie. 4. 
Elektrotechnik. Praktische Tätigkeit der Diplomingenieure. 270. 
Engelmannssche Missionsstiftung in Stuttgart. 72. 
Enzberg (Station). Zwangsenteignung. 74. 
Ersatzkommissionen. Anderung des Verzeichnisses der Zivilvorsitzenden. 67. 
Ersuchungsschreiben. Unmittelbarer Verkehr der Justizbehörden mit den Kaiserlich Deutschen 
Konsulaten. 57. 
Etat s. Hauptfinanzetat. 
Explosiostoffe. Verkehr mit verflüssigten und verdichteten Gasen. 221. 
Eyth, Gottlieb Friedrich. Jubildumsstiftung in Schwaigern 60. 
F. 
Familienvertrag der Freiherren v. Gaisberg-Schöckingen. 4. 
der Grafen Konrad, Friedrich und Maximilian von Degenfeld-Schonburg. 321. 
Feldbereinigungsgesetz. Abänderung. 211. 
Feldmesser. Abänderung der Königlichen Verordnung vom 28. März 1899 über die Gebühren 
der öffentlichen Feldmesser. 1. 
Abänderung der Königlichen Verordnung vom 21. Oktober 1895 über die Prüfung 
und Bestellung öffentlicher Feldmesser und die Ausführung der Vermessungsarbeiten. 9. 
Erhöhung des der Berechnung des Ersatzes für die Arbeiten der Fortführungs- 
beamten zu Grunde zu legenden Taggeldsatzes. 26. 
Festnahme von flüchtigen Verbrechern in Niederländisch Indien 2c. 75. 
Feuerversicherung der Gebäude s. Brandschaden. 373. 
Finanzgesetz s. Finanzwesen. 
Finanzwesen. Nachtrag zum Finanzgesetz für die Finanzperiode 1. April 1907 bis 31. März 
1909. 5. 
Steuererhebung vom 1. April 1909 an. 48. 
Gesetz, betreffend die Forterhebung der Steuern. 143. 
Finanzgesetz für die Finanzperiode 1. April 1909 bis 31. März 1911. 152. 
Beschaffung von Geldmitteln für den Eisenbahnbau und für außerordentliche Be- 
dürfnisse der Verkehrsanstaltenverwaltung in der Finanzperiode 1909/1910. 214. 
Fischerei. Mindestmaß für Karpfen. 29.
	        
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