Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1910 (87)

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Wahl. (Forts.) 
Anderung der Abstimmungsbezirke und Abstimmungsorte für die Handelskammerwahlen. 
575. 
Abänderung der Vollzugsverfügung zum Landtagswahlgesetz vom 10. Oktober 1906. 578. 
Wahlrecht. Einwirkung von Armenunterstützung. 411. 578. 
Wasserbautechniker. Gebühren. 511. 
Wehrordnung. Abänderungen der Landwehrbezirkseinteilung. 293. 
Anderungen der Deutschen Wehrordnung. 496. 
Anderung des Verzeichnisses der Zivilvorsitzenden der Ersatzkommissionen. 514. 
Weiler, Oberamts Blaubeuren. Anderung des Gemeindebezirks. 216. 
Weinbaugebiete des Deutschen Reichs. 463. 
Weingarten —Baienfurt (Straßenbahn). Genehmigung zum Bau und Betrieb. 227. 
Zwangsenteignung. 302. 
Weingarten —Niederbiegen (Nebenbahn). Genehmigung zum Bau und Betrieb. 227. 
Zwangsenteignung. 302. 
Weingesetz. Verwendung der Geldstrafen, 196. 
Welzheim. Abgeordnetenwahl. 271. 
Wild. Hegezeit. 201. 
Wocher, Generalmajor, Stiftung in Stuttgart. 602. 
von Wöllwarth-Lauterburg, Julie, Familienstiftung in Hohenroden. 220. 
Wolfegg. Veränderung der Teilgemeindebezirke der zusammengesetzten Gemeinde. 2. 
Württemberg, Baden und Hessen. Anderung in der Besetzung der Sachverständigen- 
kammer für Werke der Photographie. 513. 
Württembergische Eisenbahn-Gesellschaft, Abtiengesellschaft in Stuttgart. Anderung 
der Genehmigungsurkunde für die Nebenbahnen Jagstfeld—Neuenstadt, Vaihingen—Enz- 
weihingen und Amstetten—Gerstetten. 242. 
Genehmigung zum Bau und Betrieb einer Nebenbahn von Neuenstadt am Kocher nach 
Ohrnberg und die neue Fassung der Genehmigungsurkunde für die Strecke Jagstfeld—Neuen- 
stadt. 244. 
Württembergische Nebenbahnen, Aktiengesellschaft in Stuttgart. Ermächtigung zur 
Erwerbung des für die Erweiterung der Station Degerloch Westbahnhof erforderlichen 
Grundeigentums im Wege der Zwangsenteignung. 421. 
Übertragung der Genehmigung für die Nebenbahnen Reutlingen—Gönningen und 
Aalen—Ballmertshofen—Landesgrenze auf die Württembergischen Nebenbahnen. 424. 
Württembergische Notenbankin Stuttgart. Verlängerung der Befugnis zur Ausgabe von 
Banknoten. 223. 585. « 
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