Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1912 (89)

13. 
14. 
22. 
VIII 
Gesetz, betreffend einen Sechsten Nachtrag zu dem Finanzgesetz für die Finanzperiode 1. April 
1911 bis 31. März 1913. 227. 
Gesetz, betreffend Anderung der Nr. 94 des Sporteltarifs. 230. 
Gesetz, betreffend die Beschaffung von Geldmitteln für die Erstellung einer Wasserversorgungs- 
anlage (Landeswasserversorgung). 234. 
Ausführungsgesetz zur Reichsversicherungsordnung. 245. 
Gesetz, betreffend die Eber- und Ziegenbockhaltung. 263. 
.Ausführungsgesetz zum Viehseuchengesetz. 279. 
.Gesetz, betreffend die Rechtsverhältnisse der Volksschullehrer (Lehrergesetz). 235. 
Gesetz, betreffend die Dienstverhältnisse der Oberamtsärzte (Oberamtsarztgesetz). 270. 
Ministerium des Innern. Verfügung, betreffend die Einfuhr und Durchfuhr von Rind- 
vieh und Ziegen aus der Schweiz. 243. 
Ministerium des Innern. Verfügung, betreffend Ausführungsvorschriften zum Vieh- 
seuchengesetz. 293. 
Königliche Verordnung, betreffend die Aufhebung der Königlichen Verordnungen über 
die Studienkostenersatzpflicht der Zöglinge der evangelisch-theologischen Seminare. 543. 
Ministerium des Kirchen- und Schulwesens. Bekanntmachung, betreffend die 
staatlichen Aufwendungen für die Ausbildung der Zöglinge der evangelisch-theologischen Seminare. 
544 
Ministerium des Kirchen - und Schulwesens. Verfügung, betreffend die Ande- 
rung einiger Bestimmungen über die Konvikte. 546. 
27. Ministerium des Innern. Bekanntmachung, betreffend eine neue Fassung der Grund- 
bestimmungen der Württembergischen Sparkasse. 549. 
Medizinalkollegium, Tierärztliche Abteilung. Bekanntmachung, betreffend 
Maßregeln gegen die Maul- und Klauenseuche. 565. 
August. 
Ministerien des Innern und der Finanzen. Verfügung, betreffend die Vor- 
nahme einer Viehzählung in Württemberg am 2. Dezember 1912. 615. 
Ministerien der Justiz und des Innern. Bekanntmachung, betreffend das Haus- 
gesetz für das Fürstliche Gesamthaus Hohenlohe. 567. 
Ministerium des Innern. Verfügung, betreffend die Gebühren für eichamtliche Be- 
glaubigungen und Prüfungen außerhalb des eichpflichtigen Verkehrs. 622. 
. Sämtliche Ministerien. Verfügung, betreffend die Abänderung der gemeinschaftlichen 
Vollzugsverfügung zum Allgemeinen Sportelgesetz. 614.
	        
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