Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1913 (90)

31. 
10. 
13. 
15. 
17. 
21. 
IV 
Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten, Verkehrsab— 
teilung. Bekanntmachung, betreffend Gewerbe= Unfallversicherung im Bereich der Verkehrs- 
anstaltenverwaltung. 25. 
Februar. 
Gesetz, betreffend die Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Gesetzes über die Grund--, Gebäude- 
und Gewerbesteuer. 23. 
Gesetz, betreffend einen Achten Nachtrag zu dem Finanzgesetz für die Finanzperiode 1. April 1911 
bis 31. März 1913. 24. 
. Ministerien des Innern und des Kriegswesens. Bekanntmachung, betreffend 
Abänderungen der Landwehr-Bezirks-Einteilung für das Deutsche Reich. 33. 
. Ministerium des Innern. Bekanntmachung, betreffend die Vereinigung der Stadt- 
gemeinde Eßlingen und der Gemeinde Obereßlingen zu einer Teilgemeinde. 42. 
Ministerium des Kirchen= und Schulwesens. Bekanntmachung, betreffend die 
Genehmigung der Buder-Stiftung in Tübingen. 42. 
März. 
Ministerien der Justiz, der auswärtigen Angelegenheiten, des 
Innern, des Kirchen= und Schulwesens und der Finanzen. Verfügung, 
betreffend die zu vorgängiger Heiratsanzeige nicht verpflichteten Beamten. 110. 
. Ministerien des Innern und des Kriegswesens. Bekanntmachung, betreffend 
die Ermächtigung zur Ausstellung ärztlicher Zeugnisse für militärpflichtige Deutsche in Galizien und 
der Bukowina, in den Vereinigten Staaten von Amerika und in Canada. 77. 
. Ministerium des Innern. Bekanntmachung, betreffend die Prüfungsordnung für Tier- 
ärzte. 43. 
. Sämtliche Ministerien. Bekanntmachung, betreffend die Bestimmungen über die An- 
stellung der Militäranwärter und der Inhaber des Anstellungsscheins im Zivilstaatsdienst. 75. 
Ministerien der Instiz und der Finanzen. Verfügung, betreffend das Hinter- 
legungswesen. 27. 
Finanzministerium. Verfügung, betreffend die Steuererhebung vom 1. April 1913 an. 79. 
Ministerium des Inner n. Verfügung, betreffend die Viehseuchenumlage für das Jahr 
1913. 78. 
Ministerien der Justiz, des Innern sowie des Kirchen= und Schul- 
wesens. Verfügung zum Vollzug des Oberamtsarztgesetzes. 82. 
Königliche Verordnung, betreffend die Ermächtigung der Stadtgemeinde Hall zur Er- 
werbung der für die Wasserzuleitung aus dem Dendelbachtal in das städtische Wasserleitungsnetz 
erforderlichen Rechte an Grundstücken auf Markung Rieden, Oberamt Hall, im Weg der Zwangs- 
enteignung. 109.
	        
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