Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1914 (91)

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Muster 16. 
Hinter dem letzten Absatz ist einzufügen: 
„Die Annahme verliert ihre Gültigkeit, wenn vor dem festgesetzten Einstellungs- 
termin eine Mobilmachung erfolgt.“" 
Muster 21. 
In Spalte 8 ist für „Inspektion der Verkehrstruppen“ zu setzen „General. Inspektion 
des Militär-Verkehrswesens“. 
Muster 24 kommt in Wegfall. 
Anlage 3. 
In Ziffer 7 des I. Abschnitts ist für „Losungsschein“ zu setzen „Musterungsausweis 
(früher Losungsschein)“. 
In Ziffer 7b ist für „Scheine“ zu setzen „Ausweise (Scheine)“. 
Anlage 1. 
In Ziffer 3 a Abs. 2 ist hinter „Mitteilung“ einzufügen: 
„nach dem angeschlossenen Muster a'“. 
An den Rand ist zu setzen: 
Muster s. 
Hinter Muster a 2 der Anlage 4 ist das anliegende neue Muster a einzufügen. 
In Ziffer 5 Abs. 4 der Anlage 4 ist hinter dem Worte „Beurlaubtenstande“ einzufügen 
„(außer Ersatzreserve)“.
	        
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