Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1914 (91)

285 
16. 
Regierungsblatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
  
Ausgegeben Stutt g ar t, Samstag, den 13. Juni 1914. 
  
Inhalt: 
Verfügung der Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten, Verkehrsabteilung, des Innern und der Finanzen, 
betreffend statistische Aufnahmen der Vorräte von Getreide und Erzeugnissen der Getreidemüllerei. Vom 
9. Juni 1914. S. 285. 
  
Verfügung der Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten, Verkehrsabteilung, 
des Innern und der Finanzen, 
betreffend statistische Aufnahmen der Vorräte von Getreide und Erzeugnissen der Getreidemüllerei. 
Vom 9. Juni 1914. 
Nachdem durch das Reichsgesetz vom 20. Mai 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 129) die Vor- 
nahme von statistischen Erhebungen über die Vorräte von Getreide und Erzeugnissen der 
Getreidemüllerei angeordnet worden ist und der Bundesrat durch Beschluß vom 22. Mai 
1914 (Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 27. Mai 1914, Zentralbl. für das Deutsche 
Reich S. 3160) die erstmalige allgemeine Aufnahme auf 1. Juli 1914 festgesetzt sowie die 
Bestimmungen für die Vornahme dieser Erhebung erlassen hat, wird folgendes verfügt: 
§ 1. 
Die Aufnahme hat die Vorräte von 
Weizen und Kernen (Spelz, Dinkel); Roggen; Menggetreide (Mengkorn, d. h. 
zwei oder mehrere Getreidearten im Gemenge) und Mischfrucht (d. h. Getreide und 
Hülsenfrüchte gemischt); Haber; Gerste; Mais; Mehl aus Weizen und Kernen
	        
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