Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1916 (93)

Nr. 2. 
Regierungsblatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Ausgegeben Stuttg art, Samstag, den 12. Februar 1916. 
  
Inhalt: 
Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, betreffend Verleihung der Berechtigung 
zur Ausstellung von Zeugnissen über die Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst. Vom 
8. Januar 1916. S. 5. — Verfügung der Ministerien des Innern und der Finanzen, betreffend die Schonzeit 
für Regenbogenforellen im Jahre 1916. Vom 19. Januar 1916. S. 6. — Verfügung des Ministeriums des 
Innern, betreffend die Umlage des Gebäudebrandschadens für das Jahr 1916. Vom 2. Februar 1916. S. 6. 
  
Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des friegswesens, 
belreffend Verleihung der Berechtigung zur Ausstellung von Zeugnissen über die Hefähigung für 
den einjährig-freiwilligen Militärdienst. Vom 8. Januar 1916 
Nachstehend wird die von dem Reichskanzler in dem vorbezeichneten Betreff er- 
lassene Bekanntmachung vom 20. Dezember 1915 (Zentralblatt für das Deutsche Reich 
von 1915 Nr. 54 S. 520) zur allgemeinen Kenntnis gebracht. 
Stuttgart, den 8. Januar 1916. 
Fleischhauer. v. Marchtaler. 
Hierdurch will ich der privaten Israelitischen Lehrerbildungsanstalt in Würzburg für die Dauer 
des Krieges ausnahmsweise die Berechtigung zur Ausstellung von Zeugnissen über die Befähigung 
für den einjährig-freiwilligen Militärdienst mit der Maßgabe verleihen, daß das Zeugnis denjenigen 
ihrer Abiturienten ausgestellt werden darf, die die Seminarentlassungsprüfung (1. Lehrerprüfung)
	        
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