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4. wenn eine Sendung mit Postnachnahme, auch wenn sie mit „Postlagernd“
bezeichnet ist, nicht innerhalb 7 Tagen vom Tage nach dem Eingang eingelöst wird;
5. wenn die Sendung Lose oder Anerbieten zu einem Glücksspiel enthält, an dem
sich der Empfänger nach den Gesetzen nicht beteiligen darf, und wenn sie sofort
nach der Offnung an die Post zurückgegeben wird.
I1 Die unbestellbare Sendung ist unverzüglich an den Absender zurückzusenden.
Ausgenommen sind Pakete in den Fällen zu Abs. 1 unter 1 bis 4; ihre Unbestellbarkeit
ist der für den Wohnort des Absenders zuständigen Postanstalt zu melden, um seine
Bestimmung über die weitere Behandlung des Pakets einzuholen. Die Meldung unter-
bleibt, wenn der Absender durch einen Vermerk auf der Vorderseite der Paketkarte
und des Pakets die sofortige Rücksendung nach dem ersten vergeblichen Bestellversuch
oder nach Ablauf der Lagerfrist verlangt oder voraus die Zustellung an einen anderen
Empfänger innerhalb des Deutschen Reichs vorgeschrieben hat. Sie unterbleibt ferner
bei Sendungen mit lebenden Tieren und bei Paketen mit leicht verderblichem Inhalte
(§ 6, 1), wenn der Absender verlangt hat, daß die Sendung verkauft oder daß er auf
seine Kosten von der Unbestellbarkeit telegraphisch benachrichtigt wird.
Ist ein Wertbrief oder eine Postanweisung deshalb unbestellbar, weil der Empfänger
aus der Ausschrift nicht sicher erkennbar ist, so muß ebenfalls eine Unbestellbarkeits-
meldung erlassen werden, wenn der Absender angegeben ist.
Für jede Unbestellbarkeitsmeldung und die Antwort darauf hat der Absender cine
Gebühr von 20 Pf. zu entrichten.
IIlI Über ein unbestellbar gemeldetes Paket kann der Absender dahin verfügen,
daß entweder die Bestellung nochmals an den ursprünglichen Empfänger oder an eine
zweite und nötigenfalls an eine dritte Person innerhalb des Deutschen Reichs erfolgen
soll, oder daß das Paket an ihn selbst zurückgesandt, auf seine Rechnung und Gefahr
verkauft oder der Post preisgegeben wird.
Ist keine dieser Bestellungen ausführbar, so wird das Paket ohne nochmalige
Unbestellbarkeitsmeldung an den Absender zurückgesandt.
Gibt er die Sendung preis, so bleibt er trotzdem verpflichtet, das aufgelaufene