Nassau.
oder N.-Oranischen Linie, die Lande
auf dem rechten Ufer erhielt. Von Walrams
Söhnen wurde der ältere, Diether,
1300 Erzbischof von Trier, der jüngere,
Adolf, Graf von N., 1292 auf den
deutschen Thron erhoben (s. Adolf 1).
In der Folge teilte sich die Walramsche
Hauptlinie 1355 in die alte Idsteiner,
welche 1605 erlosch, und die alte
Weilburger Linie. Der Stifter der
letztern, Johann I., wurde 1366 in den
Reichsfürstenstand erhoben, worauf aber
seine Nachkommen verzichteten. 1442
zweigte sich von der alten Weilburger Linie
die Linie Alt-Saarbrücken ab,
welche 1574 erlosch. Unter Philipp III.
(1523—59) und seinem Nachfolger Albrecht
wurde die Reformation in N. eingeführt.
Die Söhne Ludwigs II., der
wieder alle Besitzungen des Walramschen
Zweigs vereinigt hatte, begründeten 1627
die Linien Neu-Saarbrücken, Neu-Idstein
und Neu-Weilburg. Die
Linie Neu-Saarbrücken, welche 1721 die
Hesihungen von Neu-Idstein erbte, teilte
sich 1659 in die Zweige N.-Ottweiler,
N.-Saarbrücken und N.-Usingen.
Während die beiden erstern schon 1728,
resp. 1723 erloschen, bestand die Linie N.-Usingen,
die gleich N.-Weilburg 1688 in
den Fürstenstand erhoben war, weiter,
verlor aber durch den Frieden von Lüneville
1801 das Gebiet von Saarbrücken.
Als Entschädigung erhielt a" 1803 zahlreiche
Besitzungen der Erzstifter Mainz
und Köln, ferner der Pfalz und von Hessen
sowie einige Abteien. Hürs Friedrich
August (seit 1803) von N.-Usingen trat
mit seinem Vetter Friedrich Wilhelm von
N.-Weilburg dem Rheinbund und nach
der Auflösung desselben dem Deutschen
Bund bei und erhielt 1815 gegen Abtretung
nehrer Amter die oranisch-beutschen
Be liungen Dietz, Dillenburg u. a.
Schon 1806 war N. zu einem unteilbaren
Herzogtum erklärt worden und kam,
als die Linie N.-Usingen 1816 mit Herzog
Friedrich August erlosch, an den Herzog
Wilzelm von N.Weilburg, den Sohn
des oben genannten Friedrich Wilhelm.
Die Ottonische Linie zerfiel 1290
in die Zweige N.-Dillenburg und Alt-Deutsche
Geschichte.
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Hadamar. Während letztere 1394 erlosch,
hatte sich von N.-Dillenburg 1343
die Nebenlinie N.-Beilstein auf dem
Westerwald abgetrennt, welche 1561 ausstarb.
An N.-Dillenburg fielen im 15.
Jahrh. ausgedehnte Besitzungen in den
Niederlanden, und hier ward 1475 eine
Nebenlinie Pründtt. Graf Wilhelm der
Reiche von N.-Dillenburg (1516—59)
führte die Reformation in seinem Land
ein und nahm den Titel Graf von N.=Katzenellnbogen
an. Sein Neffe Renatus
erbte 1530 zu den niederländischen
Besitzungen das Fürstentum Orange in
Südfrankreich und hinterließ es, als er
1544 kinderlos starb, seinem Vetter Wilhelm
I., dem Verschwiegenen, dem Sohn
Wilhelms des Reichen. Wilhelm I. begründete
die alte Linie N.-Oranien,
welche die Erbstatthalterschaft in den Niederlanden
erwarb, 1688 auf den englischen
Thron kam, aber 1702 erlosch. 1606
trennten sich von N.-Dillenburg die Linien
N.-Siegen, N.-Dietz und Neu-Hadamar
ab. Die erstere starb 1743 aus,
Neu-Hadamar 1711, N.-Dillenburg selbst
1739, und es blieb die Linie N.-Dietz
(Neu-Oranien )allein übrig. Dieselbe
erhielt 1654 die reichs fürstliche Würde
und erbte 1702 nach dem Aussterben der
alten Linie N.-Oranien alle Besitzungen
derselben mit Ausnahme von Orange,
Mörs, Lingen, Neuenburg und Valengin,
welche dem König Friedrich I. von
Preußen zufielen. Doch ward das Fürstentum
Orange 1713 an Frankreich abgetreten.
Wilhelm IV. Karl Heinrich Friso vereinigte
1743 alle N.= tonsschen Lande
und erhielt 1748 die Erbstatthalterwürde
der Vereinigten Niederlande. Sein Sohn
Wilhelm V. legte dieselbe, da die Niederlande
von den Franzosen besetzt waren,
1795 nieder und erhielt im Frieden
von Lüneville die Abteien Fulda und
Korvei zur Entschädigung. 1 verlor
dessen * Wilhelm die Abteien
und sogar seine nassauischen Stammlande,
da er den Eintritt in den Rheinbund ablehnte;
er wardaber 1815 als Wilhelm I.
zum König der Niederlande erhoben
und für die in Deutschland verlornen
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