236 Georg von Mayr, Statistik und Politik, insbesondere Verwaltungsstatistik.
Augenblicke durch Beobachtung festgehaltenen Individuen der Bevölkerung (Bestands-
massen) — oder sie sind aus im Laufe der Zeit aufeinanderfolgenden einzelnen Erscheinungen
zusammengesetzt, wie z. B. Geburten und Sterbfälle, Verbrechen (Bewegungsmassen).
Die elementare Beobachtung aller dieser Massen an sich kann man im weitesten Sinn, wenn
man nur deren technische Seite ins Auge fasst und nicht berücksichtigt, in wie weit dabei private
oder amtliche Bemühung in Frage ist, als statistische Kunst bezeichnen. Ihre Aus-
schlaggebende Bedeutung für die Erkenntnis der sozialen Massen aber gewinnt diese statistische
Kunst, infolge der dadurch gebotenen autoritären Unterlage für die wirksame Durchführung
der für diese Erkenntnis erforderlichen Massenfeststellungen, erst in der Ausgestaltung der
Verwaltungsstatistik, mittelst Übernahme der Funktion dieser in Zahl und Mass
durchgeführten erschöpfenden Massenbeobachtung unter die Dienstaufgaben der öffentlichen
Verwaltung.
Dabei muss man zwei Hauptarten dieser statistischen Verwaltungstätigkeit unterscheiden,
und zwar das, was als sekundäre und als primäre statistische Beobachtung oder kurzweg als pri-
märe oder sekundäre Statistik bezeichnet werden kann.
Sekundäre Statistik liegt vor, wenn die primäre Beobachtung der in Frage kommenden
Massen-Zustände oder -Erscheinungen nicht aus statistischem Interesse, sondern aus anderweitigem
öffentlichen Interesse in entsprechender aktenmässiger Feststellung erfolgt. In Verwirklichung
der fortlaufenden öffentlichen Sorge für Rechtswahrung, Sicherungsdurchführung und Kultur-
förderung aller Art der in Gemeinwesen vereinigten menschlichen Gesellschaft ergeben sich inter-
mittierend, ganz besonders aber fortlaufend Feststellungen amtlicher Art über soziale Massen und
deren Elemente. Als Beispiele von intermittierenden Bestandsermittlungen seien Feststellungen
über Wahlberechtigte, Heeresdienstpflichtige usw. erwähnt, als fortlaufende Ermittlungen die Fest-
stellungen in den Standesregistern, in den aktenmässigen Verzeichnungen auf dem gesamten Ge-
biet der Rechtspflege sowie der verschiedenen einzelnen Verwaltungsgebiete angeführt. Die spe-
zifisch statistische Beobachtung knüpft hier erst als sekundäre Operation an, indem die ursprüng-
lichen aktenmässigen Verzeichnungen die Grundlage für die Gewinnung daraus abgeleiteter sta-
tistischer Information benützt werden. Zu diesem Zweck setzt unter Benützung der aktenmässigen
Vorfeststellungen dann die besondere statistische Aktion unter Nutzbarmachung der speziellen
statistischen Technik der geeigneten Ausgestaltung des aus den Akten in zutreffender Form zu
entnehmenden Urmaterials ein und weiter die Technik der entsprechenden Ausbeutung dieses
Urmaterials und der weiteren zahlenmässigen Zusammenfassung und rechnerischen wie gelegent-
lich auch graphischen Veranschaulichung des gesamten tabellarischen Ausbeutungsergebnisses.
Als Beispiel sei erwähnt die Anfertigung besonderer nur den statistischen Zwecken dienenden Zähl-
karten aus den Standesregistern und aus den Strafprozessakten zur Bereitstellung spezifisch stati-
stischen Urmaterials für die Statistik der Geburten, Eheschliessungen und Sterbefälle und für die
Kriminalstatistik.
Bei der primären Statistik erfolgt die erstmalige Feststellung von Elementen
gewisser sozialer Massen nicht bei anderer als statistischer Verwaltungstätigkeit, sondern das
statistische Interesse führt als solches zu solcher Feststellung; die statistische Beobachtung ist
in diesem Fall Selbstzweck der spezifisch statistischen Verwaltungsbetätigung. Das auf diese
Weise aus der Ausgestaltung der verwaltungsstatistischen Beobachtung gewonnene Urmaterial
ist gewissermassen nicht ein aus anderweitiger Verwaltungsbetätigung erwachsenes Nebenprodukt,
sondern das ausschliessliche oder doch das Hauptprodukt der in diesem Falle direkt auf statistische
Information abzielenden Verwaltungsaktion. Das schliesst nicht aus, dass in diesem Falle
das Material, das zunächst primärstatistischen Charakter trägt, auch nach anderweitigen
Verwaltungszwecken dienstbar gemacht wird.
Als ein Hauptfall solcher primärstatistischen Ermittlungen sind die gewöhnlichen Volks-
zählungen und die in besonderer Richtung erweiterten und mit wirtschafts- und sozialstatistischen
Zutaten bereicherten Berufs- und Betriebszählungen anzuführen. Der primärstatistische Cha-
rakter des hierdurch gewonnenen Materials wird gelegentlich zur Erhöhung der mutmasslichen
Sicherheit der Ermittlung ausdrücklich betont, wenn z. B. seitens der Erhebungsbehörden aus-
drücklich erklärt und dies wohl auch in die Erhebungsformulare aufgenommen wird, dass eine