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zu b. in Wortenns :, Kubikmeter,
gleich..................................................................... Registertons.
5) Zeit und Ort der Erbaungngga ——-
6) Heimatshafeen , í í , -,
Zugleich wird bezeugt, daß dem Schisfee -
nach dem Gesetze vom 22. Juni 1899 (Reichs-Gefetzbl. S. 319)
das Recht, die Reichsflagge zu führen, nebst allen Rechten, Eigen-
schaften und Privilegien eines deutschen Schiffes zusteht.
Beglaubn0nt ¼ dden 1
— Anlage C.
Flaggenzeugnis.
Der unterzeichnete Konsul des Deutschen Reichs zu
bezeugt hierdurch, daß das im Jahre .
in aus.................................·...... erbaute, bisher
unter Flagge gestanden
Schiff»........................................ «von.............................................·..................
während der Anwesenheit im Konsulatsbezirke mittelst Vertrags
vom in das ausschließliche Eigentum
de.............................-................................ zu............................................................
welche ...... nachgewiesen hat, die Staatsangehörigkeit in“)
gelangt ist de en Sitz sich ins))))).
..«...................................... zu besitzen.
befindet.
Hiernach hat das vorgenannte Schiff, dessen Heimatshafen
........................................ angegeben ist, auf Grund des Gesetzes vom
22. Juni 1899 (Reichs-Gesetzbl. S. 319) das Recht zur Führung
der deutschen Reichsflagge erlangt.
*) Name des Bundesstaats.
**) Name des Ortes und gegebenenfalls auch des Bundesstaats oder
Schutzgebiets.