Full text: Deutsches Flaggenhandbuch.

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Hierüber wird das gegenwärtige Zeugnis erteilt, welches 
für die Dauer eines Jahres von heute ab, darüber hinaus aber 
nur für die Dauer einer durch höhere Gewalt verlängerten Reise 
Gültigkeit hat. 
  
  
....................................... ,den1 
Der Konsul des Deutschen Reichs. 
(Siegel.) (Unterschrift.) 
* —— 
Flaggenzeugnis. 
Es wird hierdurch bezeugt, daß das im Jahre . in 
............................................... ausneuerbaute 
....................................... Schiff»«von 
imausschließlichenEigentumede..................................................... 
........................................................................... zu«.. 
sth welche nachgewiesen hat, die Staatsangehörigkeit in) 
de en Sitz sich inr)n - 
——— zu besitzen. 
befindet. 
Hiernach besitzt das vorgenannte Schiff, als dessen Heimats- 
hafen angegeben ist, auf Grund des Gesetzes 
vom 22. Juni 1899 (Reichs-Gesetzbl. S. 319) das Recht zur 
Führung der deutschen Reichsflagge. 
Hierüber wird das gegenwärtige Zeugnis erteilt, welches 
nur für die Dauer der Überführung nach 
Gültigkeit hat. 
W nn„ deen 
(Siegel, Firma und Unterschrift des Registergerichts.) 
*) Name des Bundesstaats. 
**) Name des Ortes und gegebenenfalls auch des Bundesstaats oder 
Schutzgebiets.
	        
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