——IX
Verfassung des Deutschen Reiches.. .. . ...
Allerhöchste Kabinetsordre vom 4. Juli 1867 betreffend die Kriegs-
flagge des Norddeutschen Bunds
Weitere Bestimmungen über die deutsche Kriegsflagge aus dem
Jahre 10770700 ...
Allerhöchster Erlaß, betreffend die Führung der Kriegsflagge auf
den Privatfahrzeugen der deutschen Fürsten, vom 2. März 1886
Verordnung über die Führung der Reichsflagge vom 8. November
Bestimmungen über die Führung der deutschen Kriegsflagge und
der Reichsdienstflagge der Marn.
Führung der deutschen Kriegsflagge von Seiten der Behörden und
Anstalten der Kaiserlichen Schutztruppe für Ostafritka
Bekanntmachung, betreffend die Führung der Reichsdienstflagge
auf den Regierungsfahrzeugen und Regierungsgebäuden ein-
zelner Verwaltungen in den deutschen Schutzggedieten, vom
13. August 193 . . ...
Bestimmungen über die Führung der Reichskriegsflagge in der
Armee, vom 4. Mai 19992 .. ....
Flaggen= und Salutordnung für die Kaiserliche Marine (Beitrag)
vom 20. April 19992 . ...
Allerhöchste Ordre, betreffend die Verwaltung des Kiautschau-
Gebietes, vom 1. März 19333 . ...
Heimatswimpel, vom 29. Juni 199
Bekanntmachung, betreffend die Flagge des Kaiserlichen Jacht-
klubs zu eii.;
Gesetz, betreffend das Flaggenrecht der Kauffahrteischiffe, vom
22. Juni 19999
Begründung des Gesetzes, betreffend das Flaggenrecht der Kauf-
fahrteischifeee . ...
Bekanntmachung, betreffend Ausführungsbestimmungen zum § 25
des Flaggengesetzes vom 22. Juni 199
Verordnung, betreffend die Registrierung für Kauffahrteischiffe.
(Handelt von der Flagge der Handelsmarin)
Abzeichen auf der Handelsflagge für die als Offiziere des Be-
urlaubtenstandes u. s. w. der Marine angehörenden Schiffs-
führer, vom 1. Juli 19066 ...
Verordnung zur Verhütung des Zusammenstoßens von Schiffen
auf See (Notsignale u. s. w.), vom 9. Mai 199920
38
40
41
42
43
43
44
45
46
46
47
57
78
88
89