Full text: Deutsches Flaggenhandbuch.

  
Breitwimpel Sr. Maj. des Kaisers. 
(Weißer Grund. Krone und Schwerter in Goldfarbe. Siehe Seite 12.) 
  
  
  
  
  
  
  
Flagge der Admirale. 
Flagge deß Heneralinspekteurs der (Schwarz auf weißem Grund. Siehe 
Marine.“) Seite 12 und 13.) 
li. 
1 
(Schwarz auf 7 Grund mit rotem 
Rand. Siehe Seite 12 und 44.) 
  
  
  
  
  
  
Flagge der Vizeadmirale Flagge der Kontreadmirale 
an Bord von Schiffen, welche nur einen an Bord von Schiffen, welche nur zwei 
Mast haben, und in Booten. Masten oder nur einen Mast haben, 
(Schwarz auf weißem Grund. Siehe und in Booten. 
Seite 12 und 13.) (Schwarz auf weißem Grund. Siehe 
Seite 12 und 13.) 
*) Nach einer Allerhöchsten Ordre vom 22. Januar 1900 ist die 
Breite des roten Randes ½ der Länge der Admiralsflagge. Die auf 
Seite 45 Über die Breite gegebenen Bestimmungen sind also auf- 
gehoben.
	        
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