An Bord der Lotsendampfer. Lotsenflagge: „Kenn-
zeichnung der Lotsendampffahrzeuge,“) welche sich im Lotsendienst
in Fahrt befinden.
Vom Schiff nach Land: Nationale Lotsenflagge oder das
Signal PT des Internationalen Signalbuches, beides mit Ant-
wortwimpel darunter: „Kanallotse gewünscht.“?)
13) Die Signale der Deutschen Gesellschaft zur
Rettung Schiffbrüchiger bestehen in:
a. dem Hilfssignal, weißer Wimpel mit schwarzem Rand, an
der inneren Seite ein rotes Kreuz, der Form nach dem
Eisernen Kreuz ähnlich;
b. der Bootsflagge, weißer Flagge mit schwarzem Rand, in
der Mitte das unter a erwähnte Kreuz.
14) Die Signale der deutschen Seewarte.
An allen wichtigen Küsten= und Hafenpunkten der deutschen
Seeküsten giebt es Sturmwarnungsstationen. Die Deutsche See-
warte in Hamburg giebt diesen Stationen Nachricht, sobald ein
Sturm im Anzuge ist. Diese Nachricht wird dann durch weithin
sichtbare Signale nach See hin kundgegeben.
Sturmwarnungsstellen erster Klasse, welche besonders
für das Mitteilen von Warnungsnachrichten in die Ferne einge-
richtet sind, haben einen vollständigen Signalmast mit den dazu
gehörigen Signalkörpern, einen Sturmwarnungskasten, einen
Aneroid-Barometer mit großem Zifferblatt, einen Thermometer,
zwei Regenmesser, ein Meßglas und event. einen Wetterkasten.
Sturmwarnungsstellen zweiter Klasse, welche sich auf
das Mitteilen von Witterungsnachrichten für die unmittelbare
Umgebung beschränken, haben eine Signalstange mit einem Signal-
körper, einen Sturmwarnungskasten, einen Aneroid-Barometer mit
großem Zifferblatt, einen Thermometer, zwei Regenmesser, ein
Meßglas und event. einen Wetterkasten.
*) Wir wollen hier darauf aufmerksam machen, daß wir diese
Kennzeichnung weder für zweckmäßig, noch für ganz richtig halten. Zweck-
mäßig ist sie nicht, weil dem Seemann geläufig ist, in einem Fahrzeuge
mit Lotsenflagge ein solches zu sehen, das Lotsenhilfe verlangt, nicht
bringt; ganz richtig ist sie nicht, weil die Lotsensignal-Ordnung vom
14. August 1876 ausdrücklich vorschreibt, daß das signalisierende Schiff
Lotsen verlangt.
*e) Auch hier besteht also Abweichung von den Vorschriften des
Internationalen Signalbuches und anderen.