Full text: Deutsches Flaggenhandbuch.

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von britischen Marinemannschaften besetzt und zur Löschung der 
Ladung gezwungen. Nach 8 Tagen wurde das Schiff freigegeben, 
weil sich herausgestellt hatte, daß in der Ladung keine Kriegs- 
kontrebande war. 
3) Am 7. Januar 1900 wurde der deutsche Postdampfer 
„Herzog“ von einem britischen Kriegsschiff in Durban eingebracht. 
Dieses Schiff hatte des Kriegszustandes wegen, entgegen dem 
Reiseplan, den Weg um das Kap der guten Hoffnung gemacht. 
Es durfte nach vier Tagen seine Reise nach der Delagoabay 
fortsetzen. 
In der Sitzung des Deutschen Reichstags am 19. Januar 
1900 äußerte sich zu dieser Angelegenheit der Staatssekretär des 
Außern, Graf von Bülow, auf eine durch den Abgeordneten 
Möller (Duisburg) an die Regierung gerichtete Interpellation 
wie folgt: 
„Feststehende und für alle Seemächte bindende Rechtssätze über 
die Befugnisse der Neutralen, Handel zu treiben nach einem krieg- 
führenden Lande, und über die Befugnisse der Kriegführenden 
gegenüber diesem neutralen Handel giebt es noch nicht. Es ist 
ja wiederholt vorgeschlagen worden, auf dem Wege internationaler 
Vereinbarung die strittigen Punkte des internationalen Seekriegs- 
rechts zu regeln. Bis jetzt ist aber diese Regelung immer noch 
gescheitert an den Schwierigkeiten, die sich aus den divergierenden 
Ansichten der verschiedenen Mächte ergeben. Noch auf der Haager 
Friedenskonferenz ist der Versuch gemacht worden, diese Frage in 
den Bereich der Beratungen zu ziehen. Das Ergebnis war aber 
schließlich doch nur, daß die Haager Konferenz den Wunsch aus- 
drückte, es möchte auf dem Wege weiterer internationaler Kon- 
ferenzen versucht werden, einerseits die Rechte und Pflichten der 
Neutralen, andererseits die Frage des Privateigentums zur See 
zu regeln. Das Deutsche Reich würde seine Zustimmung und 
Unterstützung nicht versagen, wenn unter Mitwirkung anderer 
Mächte sich die Aussicht böte, auf dem Wege internationaler Ver- 
einbarung einer internationalen Regelung der strittigen Punkte 
des Seerechts näher treten zu können, als dies bisher der Fall ist. 
Vorläufig aber ist das Seerecht noch sehr flüssig. Das See- 
recht ist noch sehr dehnbar und sehr lückenhaft. Das Seerecht 
besitzt noch zahlreiche Lücken, welche, wie die Verhält- 
nisse heute liegen, in kritischen Augenblicken nur zu 
oft durch Seemacht ausgefüllt zu werden pPpflegen. Mit 
einem Wort, auf dem Gebiete des Seerechts ist der Macht-
	        
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