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Perzeichnis und Beschreibung der PFlaggen oder
Kandesfarben der deutschen Bundesstaaten.
Allgemeines.
Wo in den folgenden Angaben eine Flagge (Handelsflagge,
Landesflagge) nicht erwähnt und beschrieben ist, giebt es eine
solche nicht. In den Flaggen werden dann in der Regel die
Landesfarben geführt.
Verboten ist in vielen Staaten das Führen der Flaggen
mit dem Landeswappen.
Anhalt.
Loandesfarben: Oben ein roter, in der Mitte ein grüner,
unten ein weißer Streifen, alle wagerecht und gleich breit.
Baden.
Landes= und Handelsflagge: Oben ein gelber, in der
Mitte ein roter, unten ein gelber Streifen, alle wagerecht und
gleich breit. Bahern.
Landesfarben: Oben ein weißer, unten ein hellblauer
Streifen, beide wagerecht und gleich breit.
Braunschweig.
Landesfarben: Oben ein blauer, unten ein gelber Streifen,
beide wagerecht und gleich breit.
Bremen.
Handelsflagge: Weiß und rot wagerecht gestreift; an der
Innenseite zwei senkrechte Streifen durch die wagerechten in solcher
Weise gehend, daß am Flaggenstock zwei Reihen roter und weißer
Vierecke entstehen.
Staatsflagge: Der Handelsflagge gleich, aber mit blauem
Anker in der Ecke oben links und Symbolen in der Mitte.
(Große und kleine Staats-Wappen-Flagge.)
Elsaß.
Landesfarben: Oben ein gelber, unten ein roter Streifen,
beide wagerecht und gleich breit.