Full text: Deutsches Flaggenhandbuch.

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bei Rügen 
östlich: 
außerhalb der Insel Ruden und dem Thiessower Höft, 
westlich: 
außerhalb Wittower Posthaus und der nördlichen 
Spitze von Hiddens-Oe sowie außerhalb des Bock 
bei Barhöft, 
bei Wismar 
außerhalb Jackelsbergs-Riff, Hannibal-Grund, Schweins- 
kötel und Lieps, sowie außerhalb Tarnewitz, 
auf der Kieler Föhrde 
außerhalb Stein bei Labö und Bülk, 
auf der Eckern Föhrde 
außerhalb Nienhof und Bocknis, 
bei Flensburg, Sonderburg und Apenrade 
außerhalb Birknakke und Kekenis-Leuchtturm sowie außer- 
halb Tundtoft-Nakke und Kundshoved, 
bei Hadersleben 
außerhalb Raadhoved, Insel Aarö, Insel Linderum und 
Orbyhage, 
bei Husum 
außerhalb Nordstrand, 
auf der Eider 
außerhalb Vollerwiek und Hundeknoll, 
auf der Elbe 
außerhalb der westlichen Spitze des hohen Ufers (Diek- 
sand) und der Kugelbake bei Döse, 
auf der Weser 
außerhalb Cappel und Langwarden, 
auf der Jade 
außerhalb Langwarden und Schillingshörn, 
auf der Ems 
außerhalb der westlichen Spitze der Westermarsch (Ut- 
lands-Hörn) und Ostpolder Siel. 
Für die Schutzgebiete bleibt die Bestimmung der Grenzen 
der Seefahrt dem Reichskanzler oder den von ihm hierzu er- 
ermächtigten Beamten überlassen.
	        
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