114 Rauch, Traktat über den Reichstag. II, 1.
(Londorp, Acta publica IV, S. 917), wie ja auch das kaiserliche Dekret
vom 28. März 1653 erklärte, es wolle den Rheinischen Hrälaten „ihre vor
Alters gehabte Session und Dotum gnädigst gern gönnen“. S. Londorp,
Acta publica VI, S. 850; Künig, Reichs-Archiv I, S. 672.
Dagegen wandte schon Moser (a. a. G. S. 704) ein: „Dises ist bälder
gesagt als erwisen.“ Eine gewichtige Stütze sindet Mosers Behauptung in der,
wie ich annehme, 1558 verfaßten Schrift von Sixt Sommer (vgl. S. 66 Anm.ö),
in welcher ausgeführt wird, der Erbmarschall solle die Umfrage im Reichsfürstenrat
halten von einer Bank zur andern „bis an die Grafen und
Herren und den, der von wegen aller Hraelaten und Hraelatinnen
die Stimme hat“. JIch gedenke auf diese Frage in anderem
Snsammenhange ausführlicher zurückzukommen. Jedenfalls werden sich die
Schwierigkeiten aber nicht so einfach beheben lassen wie Held, Reichsprälatisches
Staatsrecht I, S. 307 glaubt, der erklärt, man könne den Hrälaten
sehr gut auch für das 16. Jahrhundert zwei Stimmen zuerkennen, die eine
hätten sie im Fürstenrat ausgeübt, die andere in den Ausschüssen. Leider
schreibt nämlich unser Traktat, der Kronzeuge für die ältere Annahme, den
Drälaten auch in den Ausschüssen zwei Stimmen zu. Dgl. darüber unten
Cap. VIII, Anm. 1 (S. 116).
Cap. VII. Anm. 2. [Entstehung der Städtebänke.)
Dgl. hierzu Lehmanns Darstellung des Mainzer Reichstages von 1184
in Buch V, Kap. 17, S. 415 der Speprischen Thronik. Hier erwähnt Lehmann
auf Grund von cap. 26 der Chronik Ottos von St. Blasien (Mon. Germ.
SS. XX, p. 317): „man hat den Reichs-Rhat auff frepem Feldt im
Grünen gehalten.“"
Den Ursprung der Abteilung in Bänke daraus abzuleiten, ist Lehmanns
geistiges Eigentum. Seine kühnen Hhantasien sind um so verwunderlicher,
als er selbst in seiner Speprischen Chronik (Zuch VII, Kap. 115, S. 974)
von dem ersten Aufkommen der Städtebänke berichtet. 1474 kamen die
Städte auf dem von ihnen zahlreich besuchten Augsburger Reichstage überein,
daß, um den ständigen Sessionsstreitigkeiten ein vorläufiges Ende zu setzen,
„sie auf beyden GOrten wie sie ungefehrlich dazumal gesessen, inskünftig
sitzen und die Umbfragen abgewechselt gehalten werden solten“. Dgl. Janssen,
Frankfurts Reichscorrespondenz, II, 1, Ur. 474, S. ö1sf.; Schiesser, Repertorium
und summarischer kurzer Extract gemainer erbern Frey- und Beichs-Stätt
Registratur usw. in J. Fels, Swepter Beptrag zu der Dentschen
Reichstags- Geschichte, S. 11. M. Scherer behauptet allerdings in seinem
Extract aus dem Reichsstädtischen Registratur-Zuch in Künig, Reichs--Archiv III,
S. 629, erst in den Akten des Frankfurter Tages von 1489 „am ersten
Meldung der zwaien Bennkh“ zu finden, doch geht auch aus seinem Auszuge
aus den Augsburger Reichstagsakten von 1474 mit voller Deutlichkeit
hervor, daß die angebliche Teuerung bereits 1474 bestand („kam nach etlichen
Reden daran, daß sy auf baiden Ortten, wie sy ungeverlich dazumal
sassen, sitzen und die Frag jezo an dem ainen Grtt und darnach an dem
anndern Ortte angefangen und umbgefragt werden sollte“. Künig a. a. G.
S. 617).