Der Kaiser beziehungsweise König von Preußen, Wilhelm II., verlangte
von Bismarck, daß er diese, wie.er sich später ausdrückte: ‚alte, vergilbte
Order‘ außer Kraft setzte. Er, der König, nahm in Anspruch, jederzeit direkt
mit den Ministern zu verkehren, Berichte von ihnen in Empfang zu nehmen
und auch seinerseits ihnen direkte Weisungen zu erteilen, ohne sich selbst
vorher mit dem Ministerpräsidenten darüber in Verbindung gesetzt zu haben.
Bismarck weigerte sich, und es soll zu einem höchst erregten Auftritt ge-
kommen sein.
In seinem erzwungenen Abschiedsgesuch führt er zu diesem Punkte in der
Hauptsache an:
„In der absoluten Monarchie war eine Bestimmung, wie die Order von
1852 sie enthält, entbehrlich und würde es auch heute sein, wenn wir zum
Absolutismus ohne ministerielle Verantwortlichkeit zurückkehrten. Nach
den zu Recht bestehenden verfassungsmäßigen Einrichtungen aber ist eine
präsidiale Leitung des Ministerkollegiums auf der Basis des Prinzips von
1852 unentbehrlich.‘ Seine Ministerkollegen hätten ihm erklärt, daß ohne
diese Order keiner seiner Nachfolger die amtliche Verantwortung würde
tragen können. Unter Kaiser Wilhelm I. und Friedrich III. habe es der An-
wendung dieser Order nicht bedurft, weil über deren Vertrauen zu ihm kein
Zweifel obgewaltet habe.
Im Verlaufe jener Szene war es der Kaiser, der schließlich die Frage stellte,
die zum Bruch führen mußte und sollte: Als Bismarck sich weigerte, die
Order außer Kraft zu setzen, erwiderte der Kaiser :,, Auch nicht, wenn ich als
Ihr Souverän es Ihnen befehle ?“ Bismarck verneinte wieder. Das Tragi-
komische der Sache und nicht eben zugunsten des Kaisers ist die Tatsache,
daß, nachdem es gelungen war, Bismarck durch wiederholten kaiserlichen
Befehl zum Rücktritt zu zwingen, jene „vergilbte Order‘ nicht kassiert
wurde, sondern ruhig in Kraft blieb. Auf die Sache also war es auch in
diesem Fall dem Kaiser nicht angekommen, sondern auf die Person und den
Bruch mit ihr.
Als zweiten Hauptanlasses bediente sich der Kaiser des Vorwurfs, daß
Bismarck, ohne ihn, den Kaiser, zu fragen, den Parteiführer des Zentrums,
Windthorst, auf dessen Wunsch empfangen hatte. Wenn der Kanzler po-
litische Führer empfangen wolle, so müsse er vorher die Erlaubnis vom
Kaiser einholen. Angesichts der verfassungsmäßigen Stellung des Kanzlers
war diese Forderung des Kaisers eine unbefugte und praktisch-politisch eine
Unmöglichkeit, ein Unding. Auch enthielt die Zumutung ein beleidigendes
Mißtrauen gegen die Politik des Reichsschöpfers. Schließlich hat sich nach-
träglich gezeigt, daß die leutnantsmäßige Forderung des Kaisers: Bismarck
hätte denZentrumsführer, ohne ihn anzuhören, ‚aus derTür werfen müssen“,
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