Full text: Von Potsdam nach Doorn.

doch weit überwiegend bei den Regierungen, also bei den Fürsten und ihren 
Beratern. 
Heute erscheint uns schwer begreiflich, daß ein von Grund aus so recht- 
licher Fürst wie Friedrich Wilhelm III., der aus den Befreiungskriegen eine 
unermeßliche Summe an Achtung, Vertrauen und Liebe heimbringen 
konnte, sich nicht besser auf die Psychologie seines Volkes verstand und 
sich willenlos oder bereitwillig dem überwiegenden Einfluß Metternichs und 
des preußischen Konservativismus unterwarf. 
Bei manchen anderen deutschen Fürsten konnte man wohl von Egoismus, 
Angst und Überheblichkeit sprechen, bei Friedrich Wilhelm nicht. Dieser 
König hatte eben wirklich ehrlich das Metternichsche System für richtig und 
notwendig gehalten und ebenso ehrlich geglaubt, daß durch solche Mittel 
Legitimität, Thron und Altar sicher untermauert werden könnten; derselbe 
Friedrich Wilhelm, der 1813 den ‚‚Aufruf an mein Volk!“ unterzeichnet und 
damit das Herz seines Volkes gefunden hatte! 
Es ist, rückwärts betrachtet, ein Verhängnis gewesen, daß. Friedrich Wil- 
helm weder Verständnis noch Sympathie für jene großen ‚Jakobiner“ 
von Stein bis Gneisenau gehabt hat. Wie anders würde sich das Schicksal 
Preußens und Deutschlands sonst gestaltet haben. Das Schlimmste von 
allem ist vielleicht gewesen, daß die große nationaldeutsche Bewegung, die 
stark, frisch und rein aus der Napoleonischen Zeit hervorgegangen war, 
durch die Behandlung, die man ihr von seiten der Fürsten und ihrer Berater 
angedeihen ließ, mit der Zeit auch an ihrer Reinheit Einbuße erlitt wi:d von 
Elementen durchsetzt und beeinflußt wurde, die — deutschem Wesen 
fremd — den deutschen Gedanken verfälschten und mißbrauchten. Das 
waren nicht so sehr Polen und Franzosen, sondern die Juden. 
Die Juden ın der deutschen Einheitsbewegung 
Im September 1791 wurde in der französischen Nationalversammlung, 
nach zweijährigen heftigen Kämpfen, die folgende Entscheidung durch- 
gesetzt: die Voraussetzungen für den Titel eines französischen Bürgers 
seien in der Verfassung enthalten. 
„Jeder, der diese Voraussetzungen in sich trägt und den Bürgereid ge- 
leistet hat:: alle verfassungsmäßigen Pflichten zu erfüllen, hat auch das Recht 
auf alle verfassungsmäßigen Freiheiten. Die Nationalversammlung setzt 
hiermit alle auf die Juden bezüglichen Ausnahmebestimmungen und Klau- 
seln außer Kraft und bestimmt, daß der von Juden zu schwörende Bürger- 
eid zugleich den Verzicht auf alle ihnen früher gewährten Sonderzugeständ- 
nisse bedeutet.“ 
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