406 1611 166.
April[29.]166. Geheimes Anbringen Reichards von Starhemberg
bei Landgraf Ludwig von Hessen.
„Legati memorial; propria manu legati.
Gnediger herr. E.fl. Gn. wolten I. kgl. M.‘ auss den erheblichen
motivis helfen, bei Ihren hern und freunden, sonderlich den churfursten Mainz
und Saxen recommendiern, dass sie I. kgl. M.' in konftiger election
zur romischen cron wolten in bestem ingedenk sein und wollten
sich E. fl. Gn. gegen I. kgl. M.‘, dass Sie diss orts Ihr bestes thun
wollen, durch ein handbrieflein erkleren.“
„Protocollum hieruber bei des gesandten werbung gehalten“:
Starhemberg hat im Namen des Königs Matthias dem Landgrafen
neben der ersten Werbung ! noch mitgeteilt: Da es sich zutragen
möchte, dass der Kaiser wegen seines hohen Alters und wegen der
schweren Regierung auf Wege dächte, zur Erleichterung der Las
sich einen „consors imperii‘‘ zuzugesellen und der König weiss, in welch
vertraulicher Korrespondenz der Landgraf mit den Kurfürsten von
Mainz und Sachsen steht, so bittet er ihn, bei diesen gute Dieuste zu
tun, in Anbetracht der Verdienste, die der König sich bei seinen
„hochberühmten Qualitäten“ gegen die Türken erworben hat, „[die seil
kgl. W.] auch wegen angebornen hohen fürstlichen teutschen geblüets
alzeit ein ufrichtig teutsch gemüet haben; wollen sich auch gegen
dem heil. reich noch besser verdient machen.‘ — Darauf der Landgraf:
Dank für das Vertrauen. Die Sache gehört vor die Kurfürsten. Obwol
er bei diesen nicht viel vermag, so will er doch, wenn die Zessios
und Adjunktion zum Regiment mit des Kaisers Willen geschieht, bei beiden
Kurfürsten des Königs im besten eingedenk sein; und wenn der König
durch die im Reiche herkömmlichen Mittel zu solcher Würde kommen
sollte, wolle er, I,andgraf, ihm ebenso wie dem Kaiser Treue erweisen. —
Auf Begehren des Landgrafen hat Starhemberg, wenn auch ungern,
obigen Zettel ausgestellt. Actum Darmstadt. O. D.?
Wmz. Reichstagsakten, Bd. 1080, no. 73; Kopie von Fausts Hand.?
! Die Hauptwerbung betraf die Aufforderung zur Hilfeleistung mit
Rücksicht auf die zu Prag gegebene Bürgschaft (Wmz,, a. a. O., no. 72;
Kopie). Ueber den Gegenstand der geheimen Werbung vgl. no. 140.
® Datiert nach der am 29. April abgelegten Hauptwerbung.
® Der Landgraf schrieb noch am 19./29. April an König Matthias:
Starhemberg habe bei ihm im Vertrauen eine Sache angebracht, deren wegen
der König ihm zutrauen solle, „wann nur mit verwilligung der ksl. M.! ein
solche cession oder adiunction geschehen solte, dass ich dann, ob ich schen
nit viel bei Meintz vnd Sachsen vermag, mit meiner wenigen vnd geringen
erinnerung gern bei beiden LL. E. kgl. W. bestes vndt dass Sie zu Irem
intent gelangen mogen, befördern zu helffen im besten eingedenck sein
wöllen; da auch E. kgl. W. zu solcher dignitet durch die im reich ber
kommene mittel gelangen wurden (dass ich Iro dann vff selbigem fall von
. bertzen gern gönnen wolte), will ich alssdann nit weniger alss ich ohne
ruhm zu melden bisshero bei I. ksl. M.t trewlich gethan, E. kgl. W. mit
chmessiger ndt bostendiger treuwe begegnen“ (Wi., I A 1, Ka, 29%;
. eigh.). — Zugleich schickte der Landgraf beide Werbungen Starbembergs