Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1872. (6)

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Schluß-Protokoll  
zu dem am 19. April 1872 zwischen 
Deutschland und Spanien ab- 
geschlossenen Postvertrage. 
  
   
    
      
   
       
       
      
      
Bei der am heutigen Tage erfolgten 
Unterzeichnung des Postvertrages zwischen 
Deutschland und Spanien sind die Unter- 
zeichneten über folgende Punkte überein- 
      
gekommen:  
1) Die Ratifikation des vorbezeichnen      
deutsch-spanischen Postvertrages soll      
nicht früher erfolgen, als bis der am       
12. Februar 1872 zwischen Deutsch-      
land und Frankreich abgeschlossene       
Postvertrag ratifizirt sein wird.    
2) Die im letzten Absatze des Artikels 4         
des Postvertrages vorbehaltene Er-      - 
mäßigung des Portos für den ein-       
fachen frankirten Brief im Verkehr     
zwischen Deutschland und Spanien     
von 3 Groschen auf 27 Groschen,         
beziehungsweise von 40 Centimos     
einer Peseta auf 30 Centimos einer        
Peseta soll spätestens am 1. Januar        
1874 zur Ausführung kommen.    
3) Die Bestimmungen des deutsch-      
spanischen Postvertrages sollen in      
gleicher Weise Anwendung finden     
auf die durch Vermittelung der     
deutschen Posten zwischen Spanien       
und dem Großherzogthum Luxem-     
burg ausgewechselte Korrespondenz,      
sobald die deutsche Postverwaltung      
der spanischen Postverwaltung mit-      
getheilt haben wird, daß die be-       
züglichen Verhandlungen zwischen     
Deutschland und Luxemburg zum      
Abschluß gediehen sind.  
4) Nach Maßgabe der Bestimmung im       
letzten Absatz des Artikels 12 des
	        
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