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Schluß-Protokoll
zu dem am 19. April 1872 zwischen
Deutschland und Spanien ab-
geschlossenen Postvertrage.
Bei der am heutigen Tage erfolgten
Unterzeichnung des Postvertrages zwischen
Deutschland und Spanien sind die Unter-
zeichneten über folgende Punkte überein-
gekommen:
1) Die Ratifikation des vorbezeichnen
deutsch-spanischen Postvertrages soll
nicht früher erfolgen, als bis der am
12. Februar 1872 zwischen Deutsch-
land und Frankreich abgeschlossene
Postvertrag ratifizirt sein wird.
2) Die im letzten Absatze des Artikels 4
des Postvertrages vorbehaltene Er- -
mäßigung des Portos für den ein-
fachen frankirten Brief im Verkehr
zwischen Deutschland und Spanien
von 3 Groschen auf 27 Groschen,
beziehungsweise von 40 Centimos
einer Peseta auf 30 Centimos einer
Peseta soll spätestens am 1. Januar
1874 zur Ausführung kommen.
3) Die Bestimmungen des deutsch-
spanischen Postvertrages sollen in
gleicher Weise Anwendung finden
auf die durch Vermittelung der
deutschen Posten zwischen Spanien
und dem Großherzogthum Luxem-
burg ausgewechselte Korrespondenz,
sobald die deutsche Postverwaltung
der spanischen Postverwaltung mit-
getheilt haben wird, daß die be-
züglichen Verhandlungen zwischen
Deutschland und Luxemburg zum
Abschluß gediehen sind.
4) Nach Maßgabe der Bestimmung im
letzten Absatz des Artikels 12 des