Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1872. (6)

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Reichs-Gesetzblatt. 
Nr. 28. 
  
(Nr. 875.) Allerhöchster Erlaß, betreffend die Veränderung der Organisatlon der Marine- 
Intendantur. Vom 18. Juni 1872. 
Auf Ihren Vortrag genehmige Ich die Veränderung der jetzigen Organisation 
der Marine-Intendantur,  unter gleichzeitiger Aufhebung der Beziehungen in 
welchen dieselbe nach Maßgabe Meines Erlasses vom 19. Juni 1862 und der 
in Folge desselben ergangenen Instruktionen zu den Werften steht, dahin, daß 
diese Behörde in zwei Stations-Intendanturen, deren Vorsteher Marine-Inten- 
danturräthe mit dem Amtscharakter als Stations-Intendanten sein sollen, getheilt 
und eine derselben, bestimmt für die Marinestation der Ostsee, nach Kiel, die 
andere, beslimmt für die Marinestation der Nordsee, nach Wilhelmshaven ver- 
legt werde. Ebenso genehmige Ich die Einsetzung eines Dezernats für Rechnungs- 
revision in der Admiralität, auf welches die bisherigen Geschäfte der Marine- 
Intendantur, soweit sie die technischen Inslitute der Marine betreffen, überzu- 
gehen haben und welchem außerdem noch andere geeignete Dienstgeschäfte nach 
dem Ermessen des Chefs der Admiralität zu überweisen sind. Das Personal 
dieses Dezernats, mit Einschluß des Dezernenten, ist von der Marine- Inten- 
dantur zu entnehmen. Die Ausführung beider Maßregeln hat am 1. Oktober 
dieses Jahres zu erfolgen. Die Instruktionen für die Stations- Intendanturen, 
sowie für das Dezernat für Rechnungsrevision in der Admiralität, hat der Chef 
derselben zu erlassen. 
Berlin, den 18. Juni 1872. 
Wilhelm. 
In Vertretung des Reichskanzlers: 
Delbrück. 
An den Reichskanzler. 
  
Reichs-Gesetzl. 1872. 51 
Ausgegeben zu Berlin den 26. August 1872.
	        
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