Metadata : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1847. (24)

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Wenn  ein  Ortsvorsteher  als  Bewerber  auftritt,  so  ist  das  zu  c  vorgeschriebene  Zeugniß
  von  einem  auf  Kosten  des  Bewerbers  durch  das  Oberamt  zu  bestellenden  Techniker  auszustellen.


Im  Uebrigen  wird  vorausgesetzt,  daß  bei  der  Anlegung  einer  Röstegrube  das  im  &.  40
der  Fischerordnung  vom  6.  Juli  1710  (Reyscher,  Regierungsgesetze  Bd.  2,  S.  1165)  entbaltene
  Verbot  der  Verunreinigung  von  Fischwassern  beobachtet  werde.

Die  Bezirks-Polizeiämter  und  die  Ortsvorsteher  derjenigen  Gemeinden,  in  welchen
Flachsbau  getrieben  wird,  baben  die  vorstehende  Preise-Aussetzung  mit  ihren  näheren  Bestimmungen
  gehörig  bekannt  zu  machen.

Stuttgart  den  8.  April  1847.  Schlaper.

45)  Bekanntmachung,  betreffend  die  Versetzung  der  Gemeinde  Wolpertswende,  Oberamts
Navenöburg,  von  der  dritten  in  die  zweite  Classe  der  Gemeinden.

Die  Gemeinde  Wolpertswende,  Oberamts  Ravensburg,  ist  in  Gemäßheit  der  K.  Verordnung
  vom  9.  Februar  1829  von  ver  dritten  in  die  zweite  Classe  der  Gemeinden  versetzt
worden;  was  biemit  öffentlich  bekannt  gemacht  wird.

Stuttgart  den  1  7.  April  1847.
Schlayer.

2.  Der  Regierung  des  Donaukreises.

Bekanmmachung,  betreffend  die  Vereinigung  mehrerer  bisher  mit  der  Gemeinde  Bergatreute
verbundenen  Parzellen  zu  einer  selbstständigen  Gemeinde  in  Gaisbeuren,  und  eine
veränderte  Classiskation  der  Gemeinde  Bergatreute.

Nachdem  vie  Trennung  der  Gemeinde-Parzellen  Ankenreute,  Arisheim,  Agzenreute,
Dellenhag,  Enziereute,  Gaisbeuren,  Haldenhof,  Kümmerazhofen,  Stärkenhäusle  und  Tobel
von  ihrem  bisberigen  Verbande  mit  der  Gemeinde  Bergatreute,  Oberamts  Waldsee,  und
ihre  Vereinigung  zu  Bildung  einer  selbstständigen,  am  1.  Juli  d.  J.  in  Wirksamkeit  tretenden
Gemeinde  dritter  Classe  in  Gaisbeuren,  am  16.  März  d.  J.  genehmigt  worden  ist;  so  wird
solches  unter  dem  Anfügen  öffentlich  bekannt  gemacht,  daß  die  Gemeinde  Bergatreute  in  die
dritte  Classe  der  Gemeinden  zurückversetzt  worden  ist.

Ulm  den  9.  April  1847.

Schmalzigaug.