Metadata : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1915. (42)

T

 

Geseh=  und  Verordnungs-Königreich

  Bayern.

 

Nr.  22.

München,  den  27.  Mai  1915.
Inhalt:

Bekanntmachung  vom  14.  Mai  1915,  betreffend  die  Unbrauchbarmachung  von  Fetten  für  den  menschlichen
Genuß.  —  Bekanntmachung  vom  25.  Mai  1915,  Organisation  der  Forstämter  Neuhäusel  und  Blieskastel
betreffend.  —  Auszug  aus  der  Adels-Matrikel  des  Königreichs.

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Nr.  420  a  41.

Bekanntmachung,  betreffend  die  Unbrauchbarmachung  von  Fetten  für  den  menschlichen  Genuß.

Auf  Grund  des  §  29  Abs.  5  der  Ausführungsbestimmungen  D  zu  dem  Gesetze,  betreffend
  die  Schlachtvieh=  und  Fleischbeschau,  vom  3.  Juni  1900  (Beilage  zu  Nr.  52  des
Zentralblattes  für  das  Deutsche  Reich  1908  S.  677),  GVBl.  1908  S.  136)  werden
als  weitere  Mittel  zur  Unbrauchbarmachung  von  zubereiteten  Fetten  für  den  menschlichen
Genuß  Safrol  und  künstliches  Wintergrünöl  zugelassen.

Das  Safrol  ist  eine  farblose  oder  gelbliche,  stark  riechende  Flüssigkeit,  hat  bei  15  C
die  Dichte  1,v6  bis  1,010#  und  siedet  bei  einem  Luftdruck  von  760  mm  annähernd  bei  2330°  C.

Das  künstliche  Wintergrünöl  ist  eine  farblose,  nach  längerem  Stehen  schwach  gelbe
Flüssigkeit  von  dem  Geruche  der  Pflanze,  nach  der  es  benannt  ist,  hat  bei  150  C  die  Dichte
1,  8  bis  1/190,  siedet  bei  einem  Luftdruck  von  760  mm  annähernd  bei  2220  C  und  hat
eine  Verseifungszahl  von  mindestens  361.

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