Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1874. (8)

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(Nr. 1028.) Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe neuer Reichsstempelmarken und ge- 
stempelter Blankets zur Entrichtung der Wechselstempelsteuer. Vom 13. De- 
zember 1874. 
Mit Rücksicht auf die für den größten Theil des Reichsgebietes bevorstehende 
Einführung der Reichsmarkrechnung ist die Anfertigung neuer, auf Mark lau- 
tender Reichsstempelmarken und mit dem Reichsstempel versehener Blankets zur 
Entrichtung der Wechselstempelsteuer bewirkt worden. 
Die neuen Reichsstempelmarken enthalten die Umschrift „Deutscher Wechsel- 
Stempel, Mark, Mark“ sowie die Angabe des Steuerbetrages, für welchen sie 
gelten, in Mark und lauten auf Steuerbeträge von 0,10; 0,15; 0,30; 0,45; 
0,60; 0,75; 0,90; 1,20; 1,50; 2,25; 3,00; 4,50; 6,00; 9,00; 15,00 und 
30,00 Mark. Die mit dem Reichsstempel versehenen neuen Wechselblankets ent- 
halten im Stempel die Umschrift „Deutscher Wechsel-Stempel“, sowie gleichfalls 
die Angabe des Steuerbetrages, für welchen sie gelten, in Mark und lauten auf 
Steuerbeträge von 0,10; 0,15; 0,30; 0,45; 0,60; 0,75; 0,90; 1,20; 1,50; 
2,25 und 3,00 Mark. 
Vom 1. Januar künftigen Jahres ab werden die neuen Reichsstempelmarken 
und mit dem Reichsstempel versehenen Blankets allmälig in den Debit über- 
gehen. 
Ein Umtausch der in die Hände des Publikums übergegangenen älteren 
Reichsstempelmarken und gestempelten Blankets findet nicht statt, vielmehr können 
dieselben bis auf Weiteres auch ferner zur Entrichtung der Wechselstempelabgabe 
verwendet werden. 
Die in der Bekanntmachung vom 13. Dezember 1869 (Bundes-Gesetzbl. 
S. 695) über den Debit der Bundesstempelmarken und gestempelten Blankets, 
sowie über das Verfahren bei Erstattung verdorbener Stempelmarken und Blan- 
kets getroffenen Anordnungen, sowie die hinsichtlich der Art und Weise der Ver- 
wendung der Wechselstempelmarken in der Bekanntmachung vom 11. Juli 1873 
(Reichs-Gesetzbl. S. 295) enthaltenen Bestimmungen finden auf die neuen Reichs- 
stempelmarken und mit dem Reichsstempel versehenen Blankets ebenmäßig An- 
wendung. 
Berlin, den 13. Dezember 1874. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: 
Eck. 
  
 
  
Herausgegeben im Reichskanzler- Amte. 
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober- Hofbuchdruckerei 
(R. v. Decker). 
 
	        
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