Zu $$. 14, 15 des Entw. Impf-Gesetz. 43
stische Zahlen über die Sterblichkeit der Kinder in verschiedenen Staaten mitgetheilt,
ınd anffallender Weise ist gerade in Württemberg, wo die Einimpfung am konsequentesten
durchgeführt worden ist — wir haben das In der vorigen Sitzung gehört —,
die Sterblichkeit der Kinder am allergrössten gewesen; es sind hier etwa 15 Staaten
aufgeführt, unter denselben zeigt Norwegen 10,4 im ersten Lebensjahr Gestorbene,
Württemberg dagegen 35,4. Es scheint danach doch, dass in Württemberg das Impfen
der Kinder sich im Grossen und Ganzen im Verhältniss zum Sterben der Kinder nicht
bewährt hat, dass vielmehr das entgegengesetzte Resultat sich eingestellt hat.
Nun noch ein Wort über den Zwang, der geübt werden soll, und zwar ‚eventuell
durch die Gefängniss-Strafe. Die Gefängniss-Strafe wird in den meisten Fällen eintreten,
weil diejenigen, welche sich weigern werden, durchschnittlich der arbeitenden,
der unbemittelten Klasse angehören werden. Die Bemittelten ergeben sich leichter in
ihr Schicksal; sie können sich auch leichter in angemessener Art von einem Arzte, der
ihr Vertrauen besitzt, impfen lassen. In der Mehrzahl der Fälle wird daher zweitelsohne
die Gefängniss-Strafe eintreten.«
Abgeordneter Dr. Löwe:
»Wir Sachverständige haben niemals die Frechheit gehabt, zu sagen, dass wir etwas
Absolutes hätten. Wir kennen auch hier keinen absoluten Schutz; wir halten es für
möglich, dass wer heute geimpft ist, morgen infizirt wird; aber wir sagen: unter
Millionen Fällen kommt dies nur einmal vor. Die Vaceine schützt ebensogut wie die
Blattern-Krankheit selbst; wenn Sie heute die Blattern-Krankheit überstanden haben,
sind Sie nicht absolut sicher, dass Sie sie nicht im nächsten Jahre wieder bekommen.
Alsovon »absolut« ist bei uns gar keine Rede; wir rechnen nach Wahrscheinlichkeits-Gesetzen,
und das Wahrscheinlichkeits-Gesetz spricht in eminentem Grade für uns.
Da es nun heisst: »ein Theil der Bevölkerung« — ja, wollen Sie, dass ganz Berlin
wiedergeimpft werden soll, wenn in Moabit die Krankheit ausgebrochen ist? Natürlich
lassen wir erst nur Moabit und die benachbarten Strassen oder vielmehr ganz zuerst die
Bewohner der Häuser, wo die Krankheit ausgebrochen ist, impfen und warten das
Weitere ab. Es ist dies so einfach, dass ich erstaunt gewesen bin, wie der H. Vorredner
darin eine logische Schwierigkeit hat finden können. Es soll dort geimpft werden,
wo eine Epidemie ausgebrochen ist, und zwar an den Stellen zuerst, wo die Gefahr
der Weiterverbreitung am grössten ist. Die Epidemien haben ihre regelmässige geographische
Verbreitung ; also muss man mit den Vorkehrungen gegen Weiterverbreitungen
an dem Punkt beginnen, wo die Epidemie ausgebrochen ist.«
Abgeordneter Dr. Zinn:
Die Gründe, welche der H. Abg. für Krefeld heute angeführt, sind kaum stichhaltiger
als der Umstand, auf den man sich gegen den Werth der Impfung neulich hier
berufen hat, indem man sagte, die Prämie von so und so viel tausend T'halern, welche
für den sicheren Beweis der Schutzkraft der Vaceination schon ländst ausgesetzt sei,
sei bis heute noch nicht gewonnen worden. Nun, die Prämie von 100,000 Franken, die
der gewinnen kann, der nachweist, dass der Gletscher- Aether nicht sicher gegen Kahlköpfigkeit
hilft, ist auch noch zu haben. Indess kann man wirklich ernstlich damit
etwas beweisen wollen ?
‚ Die Worte »die ganze Bevölkerung oder ein Theil« u. s. w. haben doch nur den
Sinn, dass es den Impf-Aerzten, den Sachverständigen, anheimgestellt ist, zu erwägen:
. ob die Impfnarben vorhanden sind;
. wie lange es her ist, dass der Betreffende revaceinirt worden und
. wie gToss die Gefahr der Ansteckung für die betreffende Häusergruppe zur Zeit
einer Blatteın-Epidemie ist.
Ich bitte Sie, m. H., sich auch durch die heutige Schilderung nicht abhalten zu
lassen, den Paragr. anzunehmen. Wie sehr ich von dem Nutzen der Revaceination
überzeugt bin, mögen Sie daraus entnehmen, dass ich mich selbst zehnmal revaccinirt
habc. Ich glaube, dass diejenigen, von denen in der vorigen Sitzung durch den H. Abg.
Reimer verlangt wurde, sie müssten sich nach Erlass dieses Gesetzes dann zuerst selbst
impfen respektive revacciniren lassen, schon heute in der Lage wären, den Impf- und
Revaceinations-Schein vorzulegen.
‚, Die, Schilderung, die der H. Abg. von Krefeld gemacht hat in Bezug auf die
Schwierigkeit der Technik des Impfens, kann eigentlich doch nur bei denen, die noch
van sesehen haben, wie iberhaupt gcimpft wird ‚ ein kleines Gruseln hervorrufen ; diescn
aber, dic das Verfahren kennen, werden sein ihr : i -
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Es wurde darauf in zweiter Lesung der erste Absatz des $. Id nach dem